Laut Recherchen der „Süddeutschen Zeitung“ stellt die eID-Karte ein Sicherheitsrisiko für deutsche Banken und womöglich auch öffentliche Stellen dar.
Wie die Zeitung berichtet, haben Bürgerämter oftmals nicht die technische Ausstattung oder Zugriff auf wichtige Datenbanken, um ausländische Pässe bei der Beantragung der eID-Karte vernünftig zu überprüfen. Das kann dazu führen, dass Bürger eine deutsche eID-Karte auch mit einem gestohlenen, gefälschten oder falschen Ausweisdokument beantragen können. Der Besitz der eID-Karte ist für Kriminelle sehr wertvoll, weil sie im Internet gleichwertig zur eID des deutschen Personalausweises funktioniert. Inhaber der Karte können damit Firmen anmelden und Bankkonten eröffnen, ohne dass die Geldhäuser ihrer wahren Identität auf die Spur kommen könnten.
Die eID-Karte wurde 2021 eingeführt, kostet in der Beantragung meist weniger als 40 Euro und führt unter anderem den Namen der Person. Biometrische Daten wie die Augenfarbe oder ein Foto sind darauf aber nicht zu sehen. Mehr als 47.000 der Karten wurden bisher ausgestellt und sind laut einem Ermittler „betrugsanfällig.“ Der Grund dafür ist, dass ausländische Antragsteller für die Beantragung nur ausländische Ausweisdokumente vorlegen müssen. Diese aber können viele Bürgerämter nicht auf Echtheit oder darauf prüfen, ob diese womöglich als gestohlen gemeldet wurden. Das bestätigte die Berliner Polizei auf Anfrage der „Süddeutschen Zeitung“ und schreibt: „Ein Abgleich biometrischer Daten oder ein Abgleich mit dem europäischen Dokumenten-Fahndungsbestand findet nicht statt. Nicht alle Meldebehörden sind mit Dokumentenprüfgeräten ausgestattet.“
Damit ist es auch für Verbrecher möglich, sich mit gefälschten Dokumenten eine echte eID zu besorgen und diese beispielsweise für die Eröffnung von Bankkonten zu missbrauchen, was in der Bankenszene für viel Unmut sorgt. Denn Geldhäuser müssen davon ausgehen, dass die eID-Karten echt sind. Immerhin handelt es sich um ein offizielles Dokument der Bundesrepublik Deutschland.
„Ihnen bleibt also nichts anderes übrig, als darauf zu vertrauen, dass der Staat genau prüft, an wen er eID-Karten ausgibt“, sagte Kilian Wegner, Inhaber eines Lehrstuhls für Strafrecht an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg der SZ. Für die Banken ist das ein Dilemma, das sie schon lange beobachten und bei dem sie der Politik vorwerfen, „zu wenig“ zu tun. So jedenfalls formuliert es ein Bankinsider, der nicht genannt werden will, in der SZ. Einmal eröffnet, können Gangster das Konto beispielsweise dazu benutzen, illegale Gelder zu verschieben oder zu waschen.
Auf Anfrage bestätigte das Bundesinnenministerium, dass es sein könne, dass einige Ämter nicht mit der nötigen Technik ausgestattet seien. Diese zu beschaffen, sei aber Sache der Länder. IT-Expertin Lilith Wittmann forderte in der SZ eine flächendeckende Einführung der technischen Geräte und Zugriff auf entsprechende Datenbanken. „Denn wenn in Ämtern niemand die Originaldokumente auf Echtheit prüfen kann, ist das in jedem Fall ein Einfallstor für Verbrecher“, sagte Wittmann.



