Analyse: Vielen Krankenhäusern drohen Einbußen durch Klinikreform

Laut einer im Auftrag der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) erstellten Untersuchung drohen einer Vielzahl von Kliniken aufgrund der geplanten Reform durch Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) Einbußen. Die „Mindestvorhaltezahlen“ würden zu „Erlösverlusten“ zwischen drei und bis zu 30 Prozent bei etwa einem Drittel der knapp 1600 untersuchten Standorte führen, heißt es in einer „Simulation“ der Firma Vebeto, über welche die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Montagsausgaben) berichten.

Im Detail liege für 429 Klinik-Standorte der errechnete Erlösverlust im Bereich von drei bis 15 Prozent. Für 83 dieser Unternehmen bewegen sich die möglichen Einbußen demnach zwischen 15 und 30 Prozent, wobei der größte Teil der Unternehmen (429 Standorte) demnach niedrige Einbußen im Bereich bis drei Prozent verzeichnen könnte. 61 Standorte hätten einen Erlösverlust von mehr als 30 Prozent. Die Analysten heben hervor, dass sich diese Einbußen allein auf einen „Wegfall der Vorhaltefinanzierung“ für Kliniken beziehen würden – nicht auf die Einnahmen, die Krankenhäuser durch bisher geltende Fallpauschalen generieren.

Insgesamt hat Vebeto demnach die Finanzsituation von 1.589 Klinikstandorten untersucht und „simuliert“. Vor allem für die kleinen Standorte und Krankenhäusern im ländlichen Raum komme es zu höheren Verlusten. Große Häuser und spezialisierte Fachkliniken würden demnach eher profitieren von der geplanten Reform der Finanzierung. So könnten 214 Kliniken laut der „Simulation“ im Auftrag der DKG künftig Gewinne durch die Umstellung auf „Vorhaltepauschalen“ machen.

Vebeto hebt hervor: „Da die Methodik und Höhe der Mindestfallzahlen derzeit noch unklar sind, kann aus dieser Modellstudie ausdrücklich nicht abgeleitet werden, wie viele und welche Krankenhäuser durch die Mindestfallzahlen gefährdet (oder bevorteilt) sein könnten.“

In der Simulation schätzen die Datenanalysten nach eigenen Angaben „die Erlösverluste ab, die sich an den einzelnen Krankenhäusern ergeben könnten, wenn nach Unterschreitung der Mindestfallzahl einer Leistungsgruppe die Vorhaltefinanzierung wegfällt“. Erlöse durch die schon bisher geltenden „Fallpauschalen“ für einzelne Behandlungen bleiben demnach unberücksichtigt.

Der noch amtierende Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat die Krankenhaus-Reform ausgearbeitet. Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) wurde nach einer hitzigen Debatte vom Bundestag beschlossen. Allerdings ist die Reform umstritten, mehrere Bundesländer drängen auf Veränderungen.

Lauterbach will die Kliniken bei der Finanzierung weniger stark abhängig von bisher geltenden Fallpauschalen machen, da diese einen enormen Druck auf die Häuser aufbauen würden, möglichst viele Patienten möglichst schnell zu behandeln. Stattdessen sollen Krankenhäuser einen großen Teil ihrer Pauschalen erhalten, wenn sie Leistungen anbieten und entsprechend Betten, Personal und medizinische Geräte dafür vorhalten: die sogenannten Mindestvorhaltezahlen. Die Idee: Kliniken halten dauerhaft Plätze für bestimmte Behandlungen bereit – und stellen so die Versorgung der Menschen in der Region sicher.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ist ein Dachverband der Krankenhäuser, der sich als Interessenorganisation für die Kliniken in der Bundespolitik einsetzt. Schon in der Vergangenheit hatte die DKG scharfe Kritik an den Plänen von Gesundheitsminister Lauterbach geübt.


Foto: Krankenhaus (Archiv) [dts]

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