Sollte die AfD nach den Landtagswahlen in Brandenburg, Sachsen und Thüringen an einer der drei Landesregierungen beteiligt sein, würde das jeweilige Landesamt für Verfassungsschutz vom Informationsfluss der anderen Verfassungsschutzämter abgeschnitten. Das berichtet das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Donnerstagausgaben) unter Berufung auf Sicherheitskreise im Bund und in den Ländern. Eine entsprechende Entscheidung sei bereits getroffen worden, hieß es.
Es besteht die Sorge, dass die AfD im Falle einer Regierungsbeteiligung Erkenntnisse eines Landesamtes für Verfassungsschutz an den Bundesverband oder andere Landesverbände weitergeben könnte. Diese könnten dann darauf reagieren. Insofern sei ein Stopp des Informationsflusses nur logisch, hieß es in den Sicherheitskreisen weiter.
In Sachsen und Thüringen gilt die AfD der Behörde zufolge als gesichert rechtsextrem, in Brandenburg als rechtsextremistischer Verdachtsfall. Thüringens Verfassungsschutz hat den Landesverband der AfD einem Bericht zufolge zuletzt sogar als „kämpferisch-aggressiv“ eingeordnet.
In Sachsen und Thüringen war die AfD in Umfragen zuletzt jeweils stärkste Partei. Das gleiche gilt für Brandenburg. Hier war der Abstand zu den folgenden Parteien aber geringer. In Sachsen könnte eine Regierungsbeteiligung der AfD den Umfragen zufolge durch eine Zusammenarbeit von CDU und BSW verhindert werden. In Thüringen bräuchte diese Konstellation dafür aktuell zudem die SPD oder die Linke als Koalitionspartner. Bei der Regierungsbildung in Brandenburg wären derzeit Koalitionen von SPD und CDU möglich, die entweder das BSW oder die Grünen als dritten Partner benötigen würden.
Foto: Logo auf AfD-Parteitag (Archiv) [dts]