Freispruch im Beihilfe-Prozess um Brandanschlag von Saarlouis

Im Beihilfe-Prozess um den tödlichen Brandanschlag auf ein Asylbewerberheim im saarländischen Saarlouis im September 1991 ist der Angeklagte freigesprochen worden.

Das Oberlandesgericht Koblenz verneinte bei der Urteilsverkündung am Dienstag eine psychische Beihilfe zum Mord. Das Gericht folgte damit der Forderung der Verteidigung. Die Bundesanwaltschaft hatte dagegen eine Freiheitsstrafe von sechseinhalb Jahren gefordert. Sie hatte dem heute 55-Jährigen Beihilfe zu Mord sowie Beihilfe zu versuchtem Mord zum Nachteil von 20 Menschen vorgeworfen.

Bei dem Brand vor knapp 33 Jahren war damals ein Mann an einer Rauchgasvergiftung und schweren Verbrennungen gestorben. Zwei weitere Bewohner der Unterkunft hatten aus Fenstern springen müssen, um sich vor den Flammen zu retten, wobei sie sich schwere Verletzungen zugezogen hatten. Die Polizei hatte die Ermittlungen wenig später eingestellt und war dafür kritisiert worden. Erst im Januar 2021 kam der Fall erneut ins Rollen, nachdem eine Zeugin der Polizei einen entscheidenden Tipp gegeben hatte.

Der mutmaßliche Täter war im Oktober 2023 wegen Mordes und versuchten Mordes zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten verurteilt worden. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Foto: Justizzentrum (Archiv) [dts]

 

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