Das Bundesfinanzministerium hat den Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) gesperrt. Aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Nachtragshaushalt 2021 könnten die Kreditermächtigungen für den WSF „im Jahr 2023 nach derzeitiger Rechtslage nicht mehr genutzt werden“, heißt es in einem Schreiben von Haushaltsstaatssekretär Werner Gatzer (SPD) an die anderen Ministerien, über das das „Handelsblatt“ (Mittwochausgabe) berichtet.
„Um weitere Belastungen des Haushalts sowie Vorbelastungen für künftige Haushaltsjahre zu vermeiden“, seien alle im Wirtschaftsplan 2023 noch nicht in Anspruch genommenen Ausgaben sowie alle ausgebrachten und noch nicht belegten Verpflichtungsermächtigungen „ab sofort gesperrt und bedürfen der Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen“, heißt es in dem Schreiben. Mit dem Schreiben würden die Ausgaben des WSF für das laufende Jahr gesperrt, hieß es in Kreisen des Finanzministeriums. Ausgaben könnten daher nur nach Einwilligung getätigt werden. Die Auszahlung der Energiepreisbremsen im Jahr 2023 sei nicht betroffen, wurde im Finanzministerium betont. Zuvor hatte das Finanzministerium schon den Klima- und Transformationsfonds KTF sowie weite Teile des Bundeshaushalts 2023 mit einer Sperre belegt.
Foto: Finanzministerium (Archiv) [dts]