Studierende in der Pflege erhalten künftig für die gesamte Dauer ihres Studiums eine Vergütung. Das hat der Deutsche Bundestag am Donnerstag mit dem sogenannten „Pflegestudiumstärkungsgesetz“ beschlossen.
Es sieht zudem vor, dass Anerkennungsverfahren für ausländische Pflegefachkräfte vereinheitlicht und vereinfacht werden sollen. „Wir geben Studierenden nun auch den finanziellen Freiraum, um sich ganz auf das Studium konzentrieren zu können“, sagte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). „In einer älter werdenden Gesellschaft müssen wir nicht nur die Pflegeversicherung neu ordnen, wir brauchen auch mehr junge Menschen, die in der Pflege arbeiten. Um sie für den Pflegeberuf zu begeistern, brauchen wir bereits in der hochschulischen Pflegeausbildung attraktive Bedingungen.“
Die Finanzierung des praktischen Teils der hochschulischen Pflegeausbildung soll nun in das bestehende Finanzierungssystem der beruflichen Pflegeausbildung integriert werden. Dazu soll die hochschulische Pflegeausbildung als duales Studium ausgestaltet und entsprechend auch ein Ausbildungsvertrag abgeschlossen werden. In der Ausbildung sollen künftig die Digitalisierung, gendermedizinische Aspekte und die Möglichkeit von Auslandsaufenthalten stärker berücksichtigt werden, hieß es. Das Gesetz sieht darüber hinaus vor, dass neben den bisherigen Berufsbezeichnungen „Pflegefachfrau“ und „Pflegefachmann“ auch die geschlechtsneutrale Berufsbezeichnung „Pflegefachperson“ gewählt werden kann.
Auch andere Angelegenheiten wurden in das Gesetz integriert: So wurde die Zahl der Kinderkrankentage pro Kind und Elternteil für 2024/2025 von regulär 10 auf 15 Tage erhöht. Außerdem können Apotheken künftig ohne Rücksprache mit den Krankenkassen und ohne Wirtschaftlichkeitsprüfung Medikamente auf der Engpassliste austauschen.
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