Bei den deutsch-französichen Regierungskonsultationen haben sich die beiden Länder auf Vorschläge zum Abbau von Bürokratie für kleine und mittlere Unternehmen verständigt. So soll der EU-Kommission vorgeschlagen werden, die Europäische Definition von kleineren und mittleren Unternehmen (KMU) um eine zusätzliche Unternehmenskategorie der „Small Mid-caps“ (250-500 Mitarbeiter) zu erweitern sowie eine erneute Überprüfung der finanziellen Schwellenwerte der KMU-Definition vorzunehmen, teilte das Bundeswirtschaftsministerium unter Leitung von Robert Habeck (Grüne) am Dienstag mit.
Zudem sollen Berichtspflichten nach Vorstellung der beiden EU-Länder auf ein „notwendiges Mindestmaß“ reduziert und insbesondere doppelte Berichtspflichten abgeschafft werden. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) soll überarbeitet werden, um mehr Rechtssicherheit und eine wirksamere Durchsetzung zu erzielen, hieß es. Auch soll die weitere Entlastung von Informations-, Dokumentations- und Nachweispflichten für kleine und mittlere Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und den Freiwilligensektor geprüft werden. Weiter hieß es in den Vorschlägen, bereits bestehende Instrumente der „Besseren Rechtsetzung“ sollen zukünftig konsequenter angewendet werden. Wichtig sei hierbei insbesondere die Durchführung von Folgenabschätzungen. Neues EU-Recht soll künftig „Digitalchecks“ unterzogen werden, um die Qualität der Rechtssetzung auf EU-Ebene zu verbessern. Außerdem regt das Papier an, eine Bestandsaufnahme der Bürokratiekosten auf EU-Ebene durchzuführen. Ähnlich dem deutschen Vorbild könne ein Bürokratiekostenindex aufgesetzt werden, der die Entwicklung der Kosten im Laufe der Zeit darstelle. Gesetzesinitiativen aus verschiedenen Politikbereichen sollen künftig nicht isoliert, sondern im Kontext ihrer Wechselwirkung mit anderen Regelungen betrachtet und mit Blick auf ihre Gesamtwirkung koordiniert werden, so das Wirtschaftsministerium.
Foto: Emmanuel Macron und Olaf Scholz am 10.10.2023 [dts]