Doppelbesteuerung von Renten ist verfassungswidrig

Doppelbesteuerung von Renten ist verfassungswidrig. Nach einem BGH Urteil sollte die Regierung nachbessern. Dies will nun auch die neue Ampelregierung tun und dies früher als geplant. So werden die Vorsorgeaufwendungen nicht erst ab 2025 voll absetzbar sein, sondern schon ab 2023. Auch Das Vorhaben der vollen Besteuerung wird nicht ab dem Jahr 2040 eintreten sondern erst ab dem Jahr 2060. Die entsprechende Neuausarbeitung der Richtlinien wird gerade unter Christian Lindner herausgearbeitet.