Gas-Kommission will strenge Bedingungen für Unternehmenshilfen

Die von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission „Gas und Wärme“ will Hilfen für Unternehmen an den weitgehenden Erhalt von Arbeitsplätzen knüpfen. Das berichtet die „Süddeutsche Zeitung“ unter Berufung auf Mitglieder des Gremiums.

Demnach sollen bei Unternehmen mit Betriebsrat nur dann Standorte wegfallen, wenn der jeweilige Betriebsrat dem zustimmt. Für Unternehmen ohne Betriebsrat soll gelten, dass höchstens zehn Prozent der Stellen abgebaut werden dürfen. Andernfalls könnten sie nicht von staatlich gestützten Preisen profitieren. Die Bundesregierung hatte die Kommission aus Fachleuten Mitte September eingesetzt.

Diese haben Empfehlungen erarbeitet, wie die Folgen der gestiegenen Preise vor allem für Gas gelindert werden sollen. Am Montag wird der Abschlussbericht der Kommission vorgestellt. Auf dieser Grundlage will die Bundesregierung entsprechende Gesetze ausarbeiten. Der Runde gehören Vertreter unter anderem von Arbeitgebern, Gewerkschaften, Wissenschaft, Vermietern und Sozialverbänden an.

In einem Zwischenbericht hatte die Kommission vor drei Wochen empfohlen, dass größere Industrieunternehmen 70 Prozent ihres Gasverbrauchs vom Vorjahr für vergünstigte sieben Cent je Kilowattstunde erhalten sollen. Oberhalb dieses Verbrauchs wird der volle Marktpreis fällig. Nach dem Urteil der Kommission sollen auch Mieter und Wohneigentümer mehr Unterstützung erhalten. So soll ein Härtefallfonds auch Geld für Menschen mit Öl- und Pelletheizungen bereitstellen – wenn sie einen Antrag darauf stellen und ihre Einkommensnöte offenlegen.

Was die Hilfen für Gaskunden betrifft, gibt es noch Debatten. Der Gaspreis für Privatkunden und kleinere Gewerbebetriebe soll generell gedeckelt werden, und zwar auf zwölf Cent pro Kilowattstunde für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Kommissionsmitglieder wie Verdi-Chef Frank Werneke hatten jedoch gefordert, einen bestimmten Verbrauch als Obergrenze pro Haushalt festzulegen, damit reiche Großverbraucher nicht besonders stark vom Preisdeckel profitieren; Werneke benutzte dafür das Beispiel der „Villa mit Pool“. Solch eine Obergrenze solle der Staat laut Kommissionsbericht nun prüfen, sagte ein Mitglied.

Mieter sollen bis Ende April 2024 vor Kündigungen ihres Mietvertrages geschützt werden, wenn sie ihre Nebenkosten nicht aufbringen können. Sie sollen allerdings darlegen müssen, warum sie die Zahlungen nicht stemmen können. Vermieter sollen im Gegenzug einen Anspruch auf staatlich verbilligte Kredite bekommen. Sie könnten wegen der ausfallenden Nebenkosten ihrer Mieter sonst zahlungsunfähig werden.

Die Kommissionsarbeit könnten Mieter auch tagsüber zu Hause spüren. Zum Energiesparen soll die gesetzliche Mindesttemperatur auf 20 Grad abgesenkt werden. Bisher muss ein Vermieter die Zentralheizung so einstellen, dass die Bewohner ihre Wohnung mindestens auf 20 und 22 Grad heizen können.

Foto: Stahlproduktion [dts]

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