Die in der zweiten Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung (EnSimiMaV) vorgesehene Optimierung von Gaszentralheizungen kostet deutsche Immobilieneigentümer fast zehn Milliarden Euro. Wie die „Welt am Sonntag“ unter Berufung auf eine Berechnung des Bundesverbands deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) berichtet, entfallen allein sieben Milliarden Euro auf den ab Oktober vorgeschriebenen hydraulischen Abgleich.
„Sollte dieser Teil der Verordnung in Kraft treten, müssen nur für den Abgleich in den nächsten zwei Jahren für etwa sieben Millionen betroffene Wohneinheiten mindestens sieben Milliarden Euro investiert werden“, so der GdW. Laut Energiesicherungs-Verordnung rechnet das Bundeswirtschaftsministerium mit weiteren 2,7 Milliarden Euro für einen umfassenden Heizungscheck, bei dem unter anderem Temperatureinstellungen geprüft werden. Der Bundesrat berät am kommenden Freitag über die zweite „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung“. Der darin vorgesehene Heizungscheck und der hydraulische Abgleich sollen demnach bis zum 30. September 2022 bei Gaszentralheizungen in Gebäuden mit mehr als zehn Wohneinheiten sowie Nichtwohngebäuden mit mehr als 1.000 Quadratmeter Fläche durchgeführt werden. In einem zweiten Schritt müssen die Optimierungen bis Ende September 2024 auch in Wohngebäuden mit mehr als sechs Wohneinheiten abgeschlossen sein.
Ausnahmen gelten für Immobilien, in denen eine Optimierung bereits stattgefunden hat oder innerhalb von sechs Monaten ein Heizungsaustausch oder eine umfassende Wärmedämmung geplant ist. Die Bundesregierung rechnet mit einer Einsparung von jährlich 21 Terawattstunden im Vergleich zum heutigen Stand beziehungsweise 8,4 Milliarden Euro Energiekosten in den ersten zwei Jahren, wie die Zeitung berichtet. Bei einem hydraulischen Abgleich wird der Druck in einer Heizungsanlage so eingestellt, dass sich die Wärme optimal verteilt. „Der Aufwand für den Abgleich ist enorm: Sie benötigen Ingenieure und spezialisierte Heizungsmonteure, die jeden einzelnen Raum jeder einzelnen Wohnung begutachten“, sagt die Hauptgeschäftsführerin des GdW, Ingeborg Esser, der „Welt am Sonntag“.
Kritik gibt es auch vom Eigentümerverband Haus & Grund. „Mieter müssen informiert und der Zutritt zur Wohnung ermöglicht werden“, sagt Corinna Kodim, Geschäftsführerin Energie des Verbands. „Müssen Ventile nachgerüstet werden, ist dies außerdem mit einer Außer- und Wiederinbetriebnahme der Heizungsanlage verbunden.“ Der Abgleich lohne sich eher dann, „wenn einzelne Räume nicht oder nicht richtig warm werden sowie beim Austausch des Wärmeerzeugers“, so die Expertin.
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