Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist im Juli 2022 um 4,2 Prozent gegenüber dem Vormonat gesunken. Das teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen Angaben am Mittwoch mit.
Bereits im Juni war sie um 7,6 Prozent gegenüber Mai zurückgegangen. Im fünften Monat des Jahres haben die deutschen Amtsgerichte nach endgültigen Ergebnissen 1.242 beantragte Unternehmensinsolvenzen gemeldet. Das waren 11,3 Prozent mehr als im Mai 2021. Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger aus den im Mai 2022 gemeldeten Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte auf knapp 2,2 Milliarden Euro. Im Vorjahresmonat hatten sie bei rund 7,0 Milliarden Euro gelegen. Dieser Rückgang der Forderungen bei gleichzeitigem Anstieg der Zahl der Unternehmensinsolvenzen ist darauf zurückzuführen, dass im Mai 2021 mehr wirtschaftlich bedeutende Unternehmen Insolvenz beantragt hatten als im Mai 2022. Die meisten Firmenpleiten gab es im Baugewerbe mit 233 Fällen (Mai 2021: 180; +29,4 Prozent). Es folgte der Handel (einschließlich Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen) mit 183 Verfahren (Mai 2021: 168; +8,9 Prozent). Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen ist unterdessen im Mai 2022 um 4,3 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat gesunken, so die Statistiker weiter. Die Entwicklung der Verbraucherinsolvenzen ist seit Mitte 2020 im Zusammenhang mit einem Gesetz zur schrittweisen Verkürzung von Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre zu betrachten. Die Neuregelung gilt für seit dem 1. Oktober 2020 beantragte Verbraucherinsolvenzverfahren. Sie ermöglicht den Betroffenen einen schnelleren wirtschaftlichen Neuanfang im Anschluss an ein Insolvenzverfahren. Daher ist davon auszugehen, dass viele überschuldete Privatpersonen ihren Insolvenzantrag zunächst zurückhielten, um von der Neuregelung zu profitieren. Dieser Nachholeffekt sorgte ab Anfang 2021 für einen starken Anstieg der Verbraucherinsolvenzen und scheint inzwischen beendet.
Foto: Amtsgericht (dts)