Bundesregierung hat das Hilfsprogramm aufgestockt, mit dem besonders unter den Folgen des Ukraine-Krieges leidende Fischereibetriebe unterstützt werden sollen. Man werde die maximal mögliche Hilfe pro Betrieb von 35.000 Euro auf 75.000 Euro anheben, teilte das Bundeslandwirtschaftsministerium am Dienstag mit.
Hintergrund sei, dass vor allem die gestiegenen Betriebskosten die deutschen Fischer in Nord- und Ostsee weiterhin hart treffen. Gerade bei größeren Fischerunternehmen und Fischereifahrzeugen über 40 Meter Länge reiche die bisherige Kleinbeihilfe aufgrund der maximal zulässigen Höchstgrenze nicht aus, um die gestiegenen Betriebskosten abzufedern. Mit der Erhöhung der Maximalbeträge solle ein Beitrag geleistet werden, die deutsche Fischereiwirtschaft aufrechtzuerhalten, so das Ministerium. Fischereiunternehmen, die die Kleinbeihilfe bereits beantragt oder ausgezahlt bekommen haben, müssen keinen neuen Antrag stellen. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) werde die neue Obergrenze in laufenden Antragsverfahren berücksichtigen und bereits bearbeitete Anträge neu bescheiden, sofern die Fischereiunternehmen für eine höhere Kleinbeihilfe infrage kommen, hieß es. Die Beihilfe können Betriebe erhalten, die im Jahr 2021 in der Fischerei aktiv waren. Zusätzliche Voraussetzung ist, dass die entsprechenden Fahrzeuge seit dem 24. Februar 2022 in der Fischerei aktiv sind oder noch in diesem Jahr aktiv werden.
Foto: Schiffe in einem Hafen (dts)