Messerangriff im Schlossgarten in Fulda zum Prozessauftakt hielt der 19 jährige gleich sein Geständnis. Er habe Streit mit seinen Eltern gehabt, hatte danach etwas Getrunken. Dann sah er seine Ex-Freundin mit dem 18 jährigen Opfer im Schlossgarten auf der Bank, da kochte es in ihn hoch und er zückte das Messer und Stach von hinten zwei mal zu.
Der 18 jährige wurde nicht lebensbedrohlich verletzt, jedoch stellte das Gericht fest, das er den Tot des Opfers in kauf genommen hätte. Jedoch aufgrund eines Alkoholpegel zur Tatzeit von 1,8 – 2,3 Promille wird eine verminderte Zurechnungsfähigkeit anerkannt. Mit einen Urteil ist am 28.02.2022 zu rechnen.