1219 Anträge nach Impfschaden auf Schadensersatz wurden bisher gestellt. Wer kommt dafür auf? Natürlich der Staat. Dabei geht es aber nicht um Vorübergehende Nebenwirkungen der Impfung, sonder um bleibende Schäden. Darunter fallen keine Kopfschmerzen, Übelkeit und Fieber da diese Sympthome vorübergehend sind.
Man sollte doch in Betracht ziehen, das auf rund 127.000 Impfungen nur ein Antrag bislang gestellt wurde. Von 54 gestellten Anträgen wurden nur 18 positiv entschieden. Das ist natürlich sehr gering.
Zeigt aber auch, das die Wahrscheinlichkeit von Folgeschäden durch die Impfung auch sehr selten ist. Und kein Argument ist sich nicht impfen zu lassen.
Ansprüche auf Versorgungsleistungen wegen Impfschäden kann man im Infektionsschutzgesetz (IfSG) nachlesen. Falls man davon betroffen ist, sollte man unbedingt einen Antrag stellen!
Wir hoffen die Betroffenen leiden nicht all zu sehr unter den Folgen der Impfung und hatten keine Schwierigkeiten bei der Beantragung des Schadenersatzes, obwohl die geringe Zahl der positiv entschiedenen Anträge verhältnismäßig gering ist und etwas anderes vermuten lässt. Denn wer stellt schon so einen Antrag ohne einen triftigen Grund.