Vor dem Bundesgerichtshofs verlor Microsoft eine Anklage um ein Software-Patent.
Diese Niederlage könnte zahlreiche weitere Cloud-Anbieter betreffen, da dieses Patent Grundlagentechnik der Technik darlegt. Ein Software-Patent wurde von einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) bestätigt. Da es sich um einen zeitlich befristetet Monopolanspruch auf bestimmte Formen der sicheren Online-Datenübertragung handelt, könnte dies große Auswirkungen haben. Dies ist zum Beispiel bedeutend für das Cloud Computing. Vorrangig betroffen ist zunächst Microsoft, das in dem Fall vor dem BGH verloren hat. Dieser gerichtliche Entschluss könnte sich für Konzerne wie IBM, Cisco, Huawei und Siemens auswirken, da es nach gültigem Recht in Europa keine reinen Softwarepatente geben darf.
Das Europäische Patentübereinkommen (EPÜ) schließt „Programme für Datenverarbeitungsanlagen“ beziehungsweise Software „als solche“ in Artikel 52 von der Patentierbarkeit aus, da es sich dabei nicht um technische Erfindungen handle. Das Europäische Patentamt (EPA) und die höchsten Bundesgerichte sehen dies nicht als Hindernis und hät weiterhin entsprechende gewerbliche Schutzansprüche zu vergeben bzw. zu bewahren.