Corona-Impfpflicht nun auch bei der Bundeswehr

Ein erster Schritt in der Diskussion um eine Impfplicht: Corona-Schutzimpfung ein Muss nun für Bundeswehrsoldaten.

Wie Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer mitteilte, müssen sich nun auch Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr sich gegen das Coronavirus impfen lassen. Sie hat diese Immunisierung für die mehr als 180.000 Männer und Frauen in der Bundeswehr nun duldungspflichtig gemacht.

Kramp-Karrenbauer habe dies beschlossen und angewiesen, wie ein Sprecher des Ministeriums erklärte. Ein Schlichtergremium (bestehend aus je 3 Vertretern des Verteidigungsministeriums und der Beteiligungsgremien) hatte zuvor in einem langen Streit eine Vorentscheidung getroffen und empfohlen, den Schutz in die Liste der duldungspflichtigen Impfungen aufzunehmen.

In der Bundeswehr wurde die Duldungspflicht für Impf- und Vorsorgemaßnahmen vor einigen Jahren eingeführt. Soldaten, die diese verweigern, drohen disziplinarrechtliche Konsequenzen. Man beruft sich auf das Soldatengesetz sowie die Einsatzbereitschaft der Truppe.

Im Soldatengesetz, Paragraf 17a heißt es:

„Der Soldat muss ärztliche Maßnahmen gegen seinen Willen nur dann dulden, wenn sie 1. der Verhütung oder Bekämpfung übertragbarer Krankheiten dienen oder 2. der Feststellung seiner Dienst- oder Verwendungsfähigkeit dienen.“ … „Lehnt der Soldat eine zumutbare ärztliche Maßnahme ab und wird dadurch seine Dienst- oder Erwerbsfähigkeit beeinträchtigt, kann ihm die Versorgung insoweit versagt werden. Nicht zumutbar ist eine ärztliche Maßnahme, die mit einer erheblichen Gefahr für Leben oder Gesundheit verbunden ist.“

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