Der Thüringer Landtag wird sich nicht auflösen. Bei der Sondersitzung am Mittwoch wurde die erforderliche Zweidrittelmehrheit für einen entsprechenden Antrag der AfD nicht erreicht. Neben der AfD stimmten lediglich die beiden verbliebenen BSW-Abgeordneten Sven Küntzel und Anke Wirsing für den Antrag, während die übrigen Parlamentarier dagegen votierten.
Die AfD begründete ihren Antrag mit dem Zerfall der BSW-Fraktion Anfang September. Zehn ehemalige Abgeordnete des BSW hatten die Fraktion „Thüringen Gerecht“ gebildet, die nun eine Minderheitsregierung mit CDU und SPD unterstützt. Zudem nannte die AfD einen Vertrauensverlust gegenüber Ministerpräsident Mario Voigt (CDU) im Kontext der Kontroverse um seine Doktorarbeit als Grund. Voigt erklärte kurz vor der Abstimmung, dass er rechtlich nicht mehr gegen den Entzug seines Titels vorgehen wolle.
Bereits im Vorfeld galt es als unwahrscheinlich, dass die nötige Zweidrittelmehrheit für die Auflösung des Landtags erreicht würde. Die AfD verfügt über 32 der 88 Sitze im Landtag, und die anderen Fraktionen hatten ihre Ablehnung signalisiert. Die AfD hatte zuvor schon zweimal versucht, Ministerpräsident Voigt das Vertrauen zu entziehen, jedoch ohne Erfolg. Für den Fall des Scheiterns der Landtagsauflösung kündigte AfD-Fraktionschef Björn Höcke die Einleitung eines Volksbegehrens zur Neuwahl an. Die Hürden dafür sind hoch, da 5.000 Stimmberechtigte innerhalb von sechs Wochen ihre Unterschrift leisten müssen.



