Nach dem islamistischen und queerfeindlichen Terroranschlag auf den Christopher Street Day in Berlin hat sich SPD-Fraktionschef Matthias Miersch offen dafür gezeigt, die Möglichkeiten der Strafverfolgungsbehörden zu überprüfen.
Es seien in den vergangenen Jahren schon viele Gesetze verändert worden. „Aber wir sind erst mal natürlich offen, um alles auf den Tisch zu legen und zu sagen: An welchen Stellen hapert es?“, sagte er der Sendung „Frühstart“ von RTL und ntv am Mittwoch. „Zum Beispiel der Punkt, dass wir unterschiedliche Polizeigesetze in den Bundesländern haben, erscheint mir etwas, worüber wir auf alle Fälle auch reden müssen.“
Verschärfungen des Jugendstrafrechts sieht Miersch allerdings, ebenso wie der Innenpolitiker Sebastian Fiedler (SPD), kritisch. Er teile diese Skepsis, so der Fraktionschef. „Wir haben Gesetze und die müssen angewendet werden. Und dann sind es Richter, dann sind es Staatsanwälte, die auch immer einen Bewegungsspielraum brauchen“, so Miersch. „Man kann das nicht als Gesetzgeber alles eins zu eins vorgeben.“
Zur Ehrlichkeit gehöre es dazu, diese Spielräume auch immer wieder zu benennen. Deswegen sei er bei diesem Punkt skeptisch. „Aber bei den Gefährdern selbst, an welchen Stellen wir welche Möglichkeiten den Strafverfolgungsbehörden geben, ob die ausreichen, da glaube ich muss man drüber reden“, sagte der SPD-Politiker.
Vor dem Hintergrund des Anschlags warb Miersch zudem für eine Ergänzung von Artikel 3 des Grundgesetzes um das Merkmal der sexuellen Identität. Die Verfassung sei das oberste Gut im Rechtsstaat. „Und hier den Artikel drei noch mal zu präzisieren, dass wir keine Benachteiligung bei der sexuellen Identität haben wollen, das wäre ein deutliches Signal. Und deswegen werben wir dafür.“
In Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes heißt es: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Als Reaktion auf die Verfolgung von Minderheiten im Nationalsozialismus wurden die meisten Opfergruppen in das Diskriminierungsverbot im Grundgesetz aufgenommen. Queere Menschen fehlen darin ebenso wie (psychisch) Erkrankte und mehrere damals als „Asoziale“ oder „Berufsverbrecher“ sozial ausgegrenzte Gruppen.



