Die Koalition aus Union und SPD hat ein vergleichsweise hartes Reformpaket beschlossen, das tief in die sozialen und arbeitsrechtlichen Grundfesten der Republik eingreift.
Das am Donnerstagmorgen vorgestellte 34-Punkte-Programm, das bis Ende 2027 schrittweise umgesetzt werden soll, sieht weitreichende Entlastungen für Unternehmen und mittlere Einkommen vor – finanziert durch höhere Steuern für Spitzenverdiener und schärfere Regeln für Sozialleistungsempfänger. Besonders brisant: Der Kündigungsschutz für Gutverdiener wird faktisch ausgehebelt, Befristungen werden massiv ausgeweitet, und die gesamte Bundesverwaltung muss acht Prozent ihrer Stellen abbauen.
Für Arbeitnehmer mit einem Jahresgehalt oberhalb der 1,75-fachen Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung – das entspricht einem Bruttomonatsgehalt von knapp unter 15.000 Euro – soll künftig eine Sonderregelung gelten. Analog zur bisherigen Praxis bei Risikoträgern im Finanzsektor wird es Arbeitgebern ermöglicht, das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung aufzulösen, offenbar ohne dass es eines sozialen Grundes bedarf. Das bedeutet im Klartext: Für eine ganze Einkommensgruppe wird der gesetzliche Kündigungsschutz praktisch abgeschafft.
Parallel dazu werden die Befristungsregeln weiter gelockert. Bis zum 31. Dezember 2030 können Arbeitnehmer künftig ohne Angabe von Gründen bis zu 48 Monate befristet beschäftigt werden – doppelt so lange wie bisher. Hinzu kommen bis zu sechs Verlängerungen, und selbst eine erneute Erstanstellung beim gleichen Arbeitgeber wird möglich. Das bedeutet: Wer einmal in ein befristetes Verhältnis eintritt, kann bis zu vier Jahre in einem Schwebezustand gehalten werden, ohne dass der Arbeitgeber eine Rechtfertigung für die Befristung liefern müsste. Gewerkschaften sehen darin den „Ausverkauf von Arbeitnehmerrechten“ und eine Einladung zur Umgehung des Kündigungsschutzes.
Ein weiterer radikaler Einschnitt ist im Verwaltungsrecht vorgesehen. Die sogenannte „Genehmigungsfiktion“ soll als Regelfall etabliert werden: Wenn eine Behörde innerhalb von vier Monaten nach Eingang vollständiger Antragsunterlagen keinen besonderen Prüfbedarf anmeldet, gilt der Antrag automatisch als genehmigt. Das Prinzip der „verweigerten Zustimmung“ wird damit umgekehrt – künftig muss der Staat aktiv handeln, um ein Vorhaben zu stoppen, nicht der Bürger oder Investor, um es zu ermöglichen. Dies soll vor allem Großprojekte im Bereich der Energiewende und des Wohnungsbaus beschleunigen, dürfte jedoch erhebliches Konfliktpotenzial mit Umwelt- und Naturschutzbelangen entfalten.
Flankiert wird dieser Schritt von einem eisernen Sparkurs im öffentlichen Dienst. Die Bundesregierung strebt an, in nahezu allen Behörden des Bundes und der mittelbaren Bundesverwaltung acht Prozent der Stellen einzusparen – mit nur sehr wenigen Ausnahmen etwa bei Sicherheitsbehörden und kritischer Infrastruktur. Auch in diesen Bereichen soll allerdings im Verwaltungsapparat (Overhead) gespart werden; in den Vollzug solle nicht eingegriffen werden. Das Vorhaben wird begründet mit der Hoffnung auf eine „Digitalisierungsrendite“, gleichzeitig aber von Personalräten und Gewerkschaften als realitätsfremd und gefährlich für die Handlungsfähigkeit des Staates kritisiert.
Im Bereich der Sozialpolitik greift die Koalition zu teils scharfen Maßnahmen gegen vermeintlichen Leistungsmissbrauch. Die telefonische Krankschreibung wird abgeschafft, und Arbeitnehmer müssen ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung künftig bereits ab dem ersten Krankheitstag vorlegen – eine Rückkehr zur strengeren Praxis, die zu mehr Arztbesuchen führen dürfte.
Deutlich weiter gehen die geplanten Änderungen im Leistungsrecht: Der Zugang zu Sozialleistungen wird an den „rechtmäßigen“ statt an den bisherigen „gewöhnlichen“ Aufenthalt geknüpft – was insbesondere für EU-Bürger nach fünf Jahren Aufenthalt eine Verschärfung bedeutet. Personen, die per Haftbefehl gesucht werden, sollen keinerlei Sozialleistungen mehr erhalten.
Zudem wird ein umfassender Datenaustausch zwischen allen relevanten Behörden – von Sozial- und Ausländerbehörden über Finanzämter und Sicherheitsbehörden bis hin zu Krankenkassen und Energieversorgern – gesetzlich verankert. Die Behörden sollen etwa über Push-Nachrichten aus dem Ausländerzentralregister informiert werden und bei Energieversorgern Auskünfte über weitere Wohnsitze einholen können.
Die finanzielle Flanke des Pakets sieht eine massive Umverteilung vor. So sollen Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag und Kindergeld angehoben, der Arbeitnehmerpauschbetrag erhöht und die Steuerprogression abgeflacht werden. Eine Familie mit zwei Kindern und einem zu versteuernden Einkommen von 60.000 Euro soll künftig mehr als 600 Euro pro Jahr weniger Steuern zahlen. Das Gesamtentlastungsvolumen beträgt rund zehn Milliarden Euro jährlich – und soll seine volle Wirkung 2028 entfalten.
Gegenfinanziert wird dies zum einen durch eine spürbare Erhöhung der sogenannten „Reichensteuer“: Ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro greift ein Steuersatz von 45 Prozent, ab 280.000 Euro sogar 47 Prozent – ein deutlicher Anstieg gegenüber der bisherigen Spitzenbelastung. Zum anderen wird der Pauschalsteuersatz für Minijobs von zwei auf fünf Prozent angehoben, was geringfügige Beschäftigung für Arbeitgeber merklich verteuert. Auch die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen wird von 20 auf 15 Prozent reduziert, der Höchstbetrag sinkt von 1.200 auf 900 Euro pro Jahr.
Im Wohnungsbau kündigt die Koalition eine neue Wohnungsbaugesellschaft für bezahlbares Wohnen an, die dort tätig werden soll, wo der Markt nicht ausreichend preisgünstigen Wohnraum bereitstellt. Gleichzeitig werden die zusätzlichen nationalen Kapitalpuffer für Immobilienkredite zum 1. Januar 2027 abgeschafft, um Banken mehr Mittel für die Finanzierung von Wohnungsbau zur Verfügung zu stellen. Per Bundesgesetz soll zudem ausgeschlossen werden, dass Länder durch Vergesellschaftungsgesetze private Mietwohnungsbestände verstaatlichen können – ein klarer Riegel gegen linke Wohnungspolitik auf Länderebene.
Beim Bürokratieabbau geht das Paket weiter als viele Vorgängerregierungen: Berichtspflichten werden pauschal aufgehoben, sofern nicht jedes Ministerium ihre besondere Erforderlichkeit explizit begründet (Beweislastumkehr). Mehrere betriebliche Beauftragte, deren Bestellung nicht auf EU-Vorgaben beruht, werden abgeschafft. Stattdessen wird die Einhaltung der materiellen Vorgaben stärker in die Verantwortung der Unternehmen gelegt – bei Verstößen drohen jedoch deutlich höhere Strafen. Auch das Schriftformerfordernis bei Befristungen wird aufgehoben, und die Mitbestimmungsrechte von Betriebsräten bei der Einführung von Software sollen beschleunigt werden, indem die Sozialpartner gebeten werden, entsprechende Erleichterungen im Betriebsverfassungsrecht vorzuschlagen.
Das Gesetzespaket soll in den kommenden Monaten in den Bundestag eingebracht werden, die Reform der Alterssicherung soll bereits bis Ende 2026 beschlossen sein.



