Frei droht möglicher AfD-Landesregierung mit Bundeszwang

Frei droht möglicher AfD-Landesregierung mit Bundeszwang

Bei verfassungsfeindlicher Politik einer möglichen AfD-Landesregierung sollte nach Ansicht von Unionsfraktionschef Thorsten Frei (CDU) erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik der Grundgesetzartikel 37 zur Verteidigung der Demokratie angewendet werden. „Sollte es die Lage erfordern, werden wir selbstverständlich das Grundgesetz durchsetzen und dafür alle Instrumente nutzen“, sagte Frei dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Samstagausgaben).

Dazu gehöre auch Artikel 37 des Grundgesetzes, mit dem die Bundesregierung bei Zustimmung des Bundesrates Maßnahmen gegen eine Landesregierung treffen kann, die gegen die Verfassung verstößt oder sich weigert, Bundesgesetze zu erfüllen. „Die Institutionen unseres Staates haben genau dies zu gewährleisten. Wir sind eine wehrhafte Demokratie.“

Frei erklärte, der Bundeszwang sei eine Ultima Ratio. Aber wenn es nötig sein sollte, habe der Staat die Instrumente, um die Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit und die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Ganzen zu schützen. Das sei für ihn eine pure Selbstverständlichkeit.

In Sachsen-Anhalt sondiert die dort vom Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestufte AfD nach ihrem Sieg bei der Landtagswahl, ob sie die Regierung bilden kann. Der Artikel 37 wurde noch nie angewendet.