Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) fordert von der Bundesregierung, die geplante Einführung einer Wochenarbeitszeit zwingend an Tarifverträge zu koppeln. „Vereinbarungen über Wochenarbeitszeitmodelle gehören in Tarifverträge – dort wird auf Augenhöhe das passende Modell für den Betrieb verhandelt“, sagte DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“.
Die bisherige gesetzliche Festlegung auf einen Acht-Stunden-Tag müsse erhalten bleiben, weil eine Wochenhöchstgrenze tägliche Schichten von 13 Stunden am Stück legalisiere, für alle, in jedem Job. Das Arbeitszeitgesetz sei kein Hindernis für Flexibilität, sondern schütze 43 Millionen Beschäftigte vor Überlastung und Unfällen.
Die Bundesregierung ringt um die Einführung einer Wochenarbeitszeit. Einen ersten Gesetzentwurf von Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD), der vorsieht, die Einführung einer Wochenarbeitszeit per Tarifvertrag zu ermöglichen, haben Union und Wirtschaft als zu restriktiv abgelehnt. Im Koalitionsvertrag heißt es, man wolle „die Möglichkeit einer wöchentlichen anstatt einer täglichen Höchstarbeitszeit schaffen“.
Piel wies darauf hin, dass das Arbeitszeitgesetz schon jetzt Arbeitszeiten von zehn Stunden täglich an sechs Tagen in der Woche ermögliche. „Was Beschäftigte brauchen, ist ganz sicher kein Arbeitsende, das jeden Tag auf Zuruf nach hinten verschoben wird“, sagte sie. Echte Vereinbarkeit entstehe mit Tarifverträgen, guten Kindertagesstätten und Ganztagsschulen – nicht durch den gesetzlichen 13-Stunden-Tag.



