CDA lehnt Kürzung des Arbeitslosengeldes ab

CDA lehnt Kürzung des Arbeitslosengeldes ab

Der Bundesvorsitzende der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft (CDA), Dennis Radtke, weist die Forderung der Arbeitgeber nach einer Begrenzung des Arbeitslosengeldes auf zwölf Monate zurück.

Die Verunsicherung am Arbeitsmarkt sei bereits groß, sagte Radtke den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Wer um seinen Arbeitsplatz bangt, brauche Sicherheit. Arbeitnehmer brauchten jetzt Stabilität und keine Schreckensmeldungen zu Halloween. Wer jahrzehntelang Beiträge gezahlt habe und mit Ende 50 seinen Arbeitsplatz verliere, nehme keinen Almosen, sondern einen mitfinanzierten Versicherungsschutz in Anspruch. Es müsse gelten: Wer länger einzahlt, muss auch mehr bekommen.

Statt die Bezugsdauer zu kürzen, müsse die Bundesregierung die Vermittlung in Arbeit stärken, forderte Radtke. Dazu gehöre, die Reform der Bundesagentur für Arbeit umzusetzen. Auch ein unterstützter Wechsel zwischen Betrieben könne helfen, Arbeitslosigkeit von vornherein zu vermeiden. Zudem müssten Steuersünder konsequenter verfolgt werden. Wir führen in Deutschland Spardebatten bei Arbeitnehmern und gleichzeitig wird der Staat von Cum-Ex bis zu Ausnahmeregelung bei der Erbschaftssteuer für Superreiche geschröpft, so Radtke. Er erwarte bei der Bekämpfung von Steuerhinterziehung denselben Eifer wie bei Kürzungsforderungen zulasten der Beschäftigten.

Als dritten Ansatz nannte Radtke die Besteuerung von Wertschöpfung durch künstliche Intelligenz. Er begrüße den Gedanken von Digitalminister Wildberger, dass dort, wo durch KI Wertschöpfung entstehe, auch Steuern gezahlt werden müssten. Diese Einnahmen können helfen, Umschulungen und den Wandel des Arbeitsmarkts zu finanzieren. Wir brauchen Wachstum und neue berufliche Perspektiven – auch im Handwerk und in der Pflege, wo praktische Fähigkeiten und menschliches Gespür zählen, sagte der CDA-Vorsitzende weiter.

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hatte angesichts der angespannten Finanzlage der Arbeitslosenversicherung gefordert, die Bezugsdauer für alle Arbeitslosen auf höchstens zwölf Monate zu begrenzen. Bislang können Menschen ab 50 Jahren bis zu 15 Monate, ab 55 bis zu 18 Monate und ab 58 bis zu 24 Monate Arbeitslosengeld beziehen.