Die niedersächsische Landesinnenministerin Daniela Behrens (SPD) bezweifelt, dass die neuen Zurückweisungen von Asylsuchenden an der Grenze juristisch Bestand haben werden. Das Ziel, irreguläre Migration nach Deutschland nachhaltig zu reduzieren, sei grundsätzlich richtig, sagte Behrens der „Welt“ (Samstagausgabe).
„Abzuwarten bleibt jedoch, ob die nun durchgeführten Zurückweisungen von explizit Asylsuchenden an den Grenzen auch vor den Gerichten Bestand haben werden.“ Eine „intensive juristische Prüfung des Bundesinnenministeriums“ habe „daran im vergangenen Jahr noch deutliche Zweifel zutage gefördert“, sagte Behrens weiter. „Eine Notlage kann ich mit Blick auf Niedersachsen angesichts der in diesem Jahr noch einmal deutlich gesunkenen Zugangszahlen nicht erkennen.“
Im vergangenen September hatten Vertreter der damaligen Ampel-Koalition, der Union und der Bundesländer die Möglichkeit von Zurückweisungen erörtert. Umgesetzt wurden sie wegen juristischer Bedenken nicht. Nach verbreiteter Auffassung verlangt EU-Asylrecht, dass die Länder Schutzsuchende nicht pauschal abweisen dürfen, sondern zumindest prüfen müssen, welcher Staat für die Bearbeitung des Asylantrags zuständig ist.
Über eine Ausnahmeklausel im EU-Recht können die Länder von dieser Bestimmung grundsätzlich abweichen – sie müssen aber gut begründen, warum das für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und des Schutzes der inneren Sicherheit erforderlich ist. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) beruft sich bei den aktuellen Maßnahmen auf diese Ausnahmeklausel nach Artikel 72 des EU-Arbeitsweisevertrags.
„Im gesamten ersten Quartal 2025 kamen 2953 Schutzsuchende nach Niedersachsen, 2024 waren es noch 4371 Personen“, sagte Landesinnenministerin Behrens. „Die Zahl der Personen, die im vergangenen April in Niedersachsen Schutz gesucht haben, hat sich im Vergleich zu den beiden Vorjahren sogar nahezu halbiert.“ Darüber hinaus sei sie skeptisch, ob der nun betriebene Aufwand der Bundespolizei dauerhaft zuzumuten sei.
„Entscheidend ist aus der Länderperspektive, dass die Bundespolizei auch weiterhin in der Lage ist, ihre vielfältigen anderen Aufgaben vollständig zu bewältigen.“ Dazu gehörten beispielsweise die Sicherung von Bahnhöfen und Flughäfen oder die Unterstützung der Länder bei Rückführungen. „Letztlich muss der Bundesinnenminister dafür Sorge und die Verantwortung tragen.“