Der wegen des sogenannten “Tiergartenmordes” in Deutschland zu lebenslanger Haft verurteilte Wadim Krassikow ist rechtlich durch eine Verfügung des Generalbundesanwaltes auf freien Fuß gekommen. Dieser habe nun von der Vollstreckung der Freiheitsstrafe abgesehen, teilte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) am Donnerstag am Flughafen Köln/Bonn mit, wo er mehrere im Rahmen des Gefangenenaustauschs freigekommenen Personen empfangen will.
Er habe angesichts der Bedeutung dieser Angelegenheit auch frühzeitig den Oppositionsführer über das Vorhaben informiert und ihn auch über die heutige Aktivität rechtzeitig in Kenntnis gesetzt. “Er hat mir ausdrücklich versichert, dass er mit den Entscheidungen der Bundesregierung einverstanden ist”, sagte Scholz.
“Diese schwierige Entscheidung wurde von den betroffenen Ressorts und der Koalition nach sorgfältiger Beratung und Abwägung gemeinsam getroffen”, so der Kanzler. Niemand habe sich diese Entscheidung leicht gemacht, einen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilten Mörder nach nur wenigen Jahren Haft abzuschieben.
“Das staatliche Interesse an der Vollstreckung der Freiheitsstrafe war in Abwägung zu bringen mit der Freiheit und Gefahr für Leib und – in einigen Fällen – auch Leben unschuldig in Russland inhaftierter Personen und zu Unrecht politisch Inhaftierter”, so Scholz. “Deshalb war für uns wichtig, dass wir eine Schutzverpflichtung gegenüber deutschen Staatsangehörigen sowie auch die Solidarität mit den USA haben.”
Zuletzt war Kritik aufgekommen, dass Deutschland und die anderen beteiligten westlichen Staaten mit dem Gefangenenaustausch eine Blaupause für willkürliche Verhaftungen und Verurteilungen in Russland liefern, um auch in Zukunft inhaftierte Russen aus dem Westen freizupressen. Die Verurteilungen der Personen, die im Rahmen des Gefangenenaustauschs nun aus Russland und Weißrussland freikamen, waren von westlichen Beobachtern scharf kritisiert und teils als absurd bezeichnet worden.
Foto: Generalbundesanwalt (Archiv) [dts]