Angesichts der tiefgreifenden Folgen durch die verfassungswidrige Umwidmung von Corona-Geldern in Klimaschutz- und Transformationsausgaben wächst in der SPD der Druck auf Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), sich umfassend zu erklären. „Er muss sagen, das war eine Fehleinschätzung“, sagte der Bundestagsabgeordnete Axel Schäfer der „Süddeutschen Zeitung“ (Mittwochausgaben).
So eine Fehleinschätzung könne in der Politik passieren, so Schäfer. „Ich hoffe, dass er eine Rede an die Nation hält, in der er deutlich macht, dass unser Land vor den größten Herausforderungen steht, die je eine Regierung in der Geschichte der Bundesrepublik zu bewältigen hatte“, sagte Schäfer. Die bisher geplanten Haushaltsberatungen kommende Woche im Bundestag seien dazu ein guter Anlass. Die Idee der Umwidmung von 60 Milliarden Euro an nicht verbrauchten Corona-Hilfen in einen Klima- und Transformationsfonds (KTF) geht primär auf den früheren Finanzminister Olaf Scholz in den Koalitionsverhandlungen 2021 zurück. Es gab frühzeitig Warnungen hierzu, das Verfassungsgericht hat das nun vergangene Woche gekippt, in Folge des Urteils stehen auch andere Nebenhaushalte wie der Wirtschaftsstabilisierungsfonds mit der Strom- und Gaspreisbremse zur Disposition. Das Finanzministerium hat zudem die Verpflichtungsermächtigungen aus dem Haushalt 2023 gesperrt. Dabei geht es vor allem um Finanzzusagen für die Folgejahre. Erste SPD-Abgeordnete zeigten sich skeptisch, ob die Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP diesen Konflikt überstehen werde – da nun die FDP vor allem bei den Sozialausgaben ansetzen, die Schuldenbremse aber nicht aussetzen will. „Die wittern die Chance, die Axt an den Sozialstaat zu legen“, heiße es in SPD-Kreisen, so die „Süddeutsche Zeitung“. Die Sozialausgaben haben inzwischen einen Anteil von rund 40 Prozent am Haushalt. Womöglich kann die Regierung für das laufende Jahr nach Experteneinschätzungen die Schuldenbremse nicht einhalten und muss eine Notlage nachträglich erklären. Der Grund: Die Regierung hat im laufenden Jahr Mittel aus dem Klima- und Transformationsfonds und aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds verwendet, die dafür genutzten Kredite aber nicht in ebendiesem Jahr auf die Schuldenbremse angerechnet – sondern alles bereits im Jahr 2022 verbucht, als die Schuldenbremse wegen der Wirtschafts- und Energiekrise ausgesetzt war.
Diese Buchungstechnik hat das Verfassungsgericht nun aber verworfen. Wenn die Kredite jetzt aber im Jahr 2023 verbucht werden müssen, läge die Kreditaufnahme weit oberhalb der zulässigen Grenze. Um diesen Verstoß zu heilen, dürfte der Regierung wenig anderes übrig bleiben, als nachträglich eine Notlage für das laufende Jahr zu erklären.
Foto: Olaf Scholz (Archiv) [dts]