Verfassungsrechtler sehen Wirtschaftsstabilisierungsfonds kritisch

Der Heidelberger Verfassungsrechtler Hanno Kube, der die CDU/CSU-Fraktion bei der erfolgreichen Klage gegen den zweiten Nachtragshaushalt in Karlsruhe vertrat, sieht auch die Konstruktion des Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) kritisch. Das 200-Milliarden-Euro-Vehikel sei „in der Sache genauso schwierig“ wie der Klima- und Transformationsfonds (KTF), sagte er der „Welt am Sonntag“.

Bei beiden Sondervermögen würden die Kredite nicht allein in dem Jahr abgerufen, in dem sie bereitgestellt wurden. „Aus Sicht des Bundesverfassungsgerichts sollte das unter dem Gesichtspunkt der Jährlichkeit problematisch sein“, sagte Kube. Auch Alexander Thiele von der Berliner Business and Law School, der bei dem am Mittwoch entschiedenen Verfahren in Karlsruhe Prozessbevollmächtigter der Bundesregierung war, sieht Parallelen zwischen beiden Sondervermögen. „Es ist angesichts der zumindest vergleichbaren Konstruktion des WSF denkbar, dass auch hier Auswirkungen zu verzeichnen sind“, sagte er. Wie diese genau aussähen und welche Konsequenzen das für 2023, vor allem aber für den Haushalt 2024 habe, lasse sich noch nicht abschließend sagen. Einen Ausweg könnte aus Thieles Sicht sein, dass für 2023 und 2024 erneut die Notlagenklausel formal beschlossen wird. „Dazu bedürfte es dann aber noch der genauen Prüfung, ob eine solche Krisensituation nach den Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts aktuell noch angenommen und ausreichend begründet werden kann“, sagte er. Die Unionsfraktion im Bundestag lässt derzeit prüfen, ob eine Klage gegen den WSF ebenfalls Aussicht auf Erfolg hätte.

Foto: Ausgabe des Grundgesetzes in einer Bibliothek (Archiv) [dts]

 

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