Die Europäische Kommission will künftig auch auf Waren von geringem Wert Zölle erheben. Im Zuge der bevorstehenden Zoll-Reform soll die Grenze von 150 Euro Warenwert beim Import von Gütern aus Drittstaaten entfallen, berichtet die „Süddeutsche Zeitung“ (Montagsausgabe).
Darunter zahlen Kunden innerhalb des EU-Binnenmarkts bislang lediglich Einfuhrumsatzsteuern, allerdings keine Zollgebühren. Die Kommission rechnet dadurch mit zusätzlichen Einnahmen von 750 Millionen Euro pro Jahr. Die Zolleinnahmen kommen direkt dem EU-Budget zugute und machen etwa ein Sechstel des EU-Haushalts aus. Die SZ beruft sich auf den Entwurf eines Gesetzes, welches die Kommission am Mittwoch vorstellen will.
Kern der Reform ist demnach auch eine neue EU-Zollbehörde, die bis 2028 entstehen soll. Sie soll ein neues „Datendrehkreuz“ aufbauen, unterhalten und pflegen, damit die Informationen zwischen den Mitgliedstaaten besser fließen und Zollverfahren erleichtert werden. Es soll die 27 IT-Umgebungen der Mitgliedstaaten schrittweise durch ein zentralisiertes System ersetzen. Ziel sei „ein EU-weiter Überblick über die gesamte Lieferkette in Echtzeit“, heißt es in dem Gesetzentwurf.
„Dem bestehenden Verwaltungsrahmen der Zollunion fehlt eine klare Struktur und er spiegelt nicht die Entwicklung des Zolls seit 1968 wider“, schreiben die Kommissionsbeamten. Die Europäische Zollunion besteht seit 55 Jahren. Auf Waren, die aus Drittländern außerhalb der EU eingeführt werden, wenden die nationalen Zollbehörden einheitlich die gleichen Tarife an, während sie intern keine Zölle mehr erheben. Über verdächtige Warensendungen und illegale Importe sind aber bislang nicht alle Behörden gleichzeitig informiert und das europäische Zollsystem ist sehr uneinheitlich.
Mit der Reform will die Kommission das beheben.
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