Der Frauenanteil in den Vorständen der 40 größten börsennotierten Unternehmen stieg 2022 um 3,6 Prozentpunkte von 19,1 auf 22,7 Prozent. Zwölf Frauen und elf Männer sind 2022 in das wichtigste Führungsgremium dieser Großkonzerne befördert worden, wie aus einer Untersuchung der Personalberatung „Russel Reynolds“ hervorgeht, über die die „Welt am Sonntag“ berichtet.
Damit sind erstmals innerhalb eines Jahres mehr Frauen in den Vorstand eines DAX-Unternehmens berufen worden als Männer. Vor zehn Jahren habe der Frauenanteil noch bei sieben Prozent gelegen. Die Bundesregierung hat dem Trend mit dem „Zweiten Führungspositionengesetz“ (FüPoG II) nachgeholfen: Seit dem 1. August vergangenen Jahres besteht in der Privatwirtschaft ein Mindestbeteiligungsgebot „für große Vorstände und verpflichtende Regelungen zu Zielgrößen und Berichtspflichten“. Unterm Strich schreibt das Gesetz vor, dass der Vorstand eines börsennotierten und zugleich paritätisch mitbestimmten Unternehmens aus mehr als drei Mitgliedern künftig mit mindestens einer Frau und einem Mann besetzt sein müsse.
„Es ist kein Zufall, dass immer mehr Frauen in Vorstandspositionen kommen“, sagte Jens-Thomas Pietralla, Managing Director bei Russel Reynolds. „Der Druck der Politik hat da auch einiges bewegt. Ob das Tempo so hoch bleibt wie im letzten Jahr, bleibt abzuwarten.“ Ein Problem sieht er allerdings noch bei der Besetzung von Chefpositionen: „Nur zwei von 40 Vorstandschefs im DAX 40 sind Frauen“, sagte Pietralla.
„Das ist zu wenig.“ Viele Aufsichtsgremien könnten sich Pietralla zufolge zwar eine Frau an der Spitze eines Unternehmens vorstellen. „Allerdings ist die Zahl verfügbarer Frauen leider immer noch kleiner als bei Männern“, sagte er. Mit Siemens Healthineers und Fresenius Medical Care haben zwei der 40 DAX-Unternehmen der Untersuchung zufolge inzwischen einen Frauenanteil von 50 Prozent.
Bei zwölf Unternehmen liege der Anteil bei einem Drittel oder darüber. Vier DAX-Firmen haben nach wie vor keine Frau im Spitzengremium des Konzerns. Bei einem Unternehmen bestehe sogar gesetzlicher Handlungsbedarf, weil die Firma paritätisch mitbestimmt ist.
Foto: Geschäftsfrauen mit Smartphone [dts]