Vorwürfe des Bundes an Bayern wegen Nuklearsicherheit

Im Streit um den Weiterbetrieb des Atomkraftwerks Isar 2 wirft der Bund den bayerischen Behörden einen laxen Umgang mit den Regeln der Nuklearsicherheit vor. Das geht aus einem Schreiben des obersten Aufsehers des Bundes, Gerrit Niehaus, an das bayerische Umweltministerium hervor, über das die „Süddeutsche Zeitung“ (Freitagausgabe) berichtet.

Er müsse feststellen, schreibt Niehaus darin an seinen Atomsicherheits-Kollegen in München, „dass Sie eine für mich nicht nachvollziehbare Beurteilung der Sicherheit vornehmen, die den Grundsätzen der deutschen Aufsichtspraxis widerspricht“. Zu diesen Grundsätzen gehöre es „sich auf gründliche Prüfungen und Nachweise zu stützen“. Das Schreiben stammt aus dem Juni, seinerzeit schon stritten Bayern und der Bund über die Frage, ob längere Laufzeiten helfen könnten, die Gaskrise zu dämpfen. In einer ersten Analyse hatten die Bundesministerien für Wirtschaft und Umwelt dies verworfen, unter anderem mit Verweis auf Sicherheitsbedenken. So ist bei allen drei verbliebenen Atomkraftwerken im Land seit 2019 eine so genannte „periodische Sicherheitsüberprüfung“ fällig. Das bayerische Ministerium hatte dafür geworben, eine solche Überprüfung im Zweifel bei laufendem Betrieb vorzunehmen. Damit wären „weder Einschränkungen der Verfügbarkeit der Anlagen noch Zugeständnisse hinsichtlich der kerntechnischen Sicherheit verbunden“, schrieb das bayerische Ministerium im Mai nach Berlin. Auch dem erteilt Niehaus, qua Amt oberster deutscher Atomaufseher, eine Absage. „Sie meinen, die Prüfung könne begleitend nachgeholt werden“, schreibt er. „Obwohl die Anlagen dann zunächst mit nicht erkannten Defiziten laufen könnten, sehen Sie darin keine Zugeständnisse an die Sicherheit.“ Das Bundesumweltministerium stützt sich auch auf das „finale Protokoll“ einer Telefonkonferenz mit den Chefs dreier Atomkraft-Konzerne, an dem auch Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) teilgenommen hatte, über das die SZ ebenfalls berichtet. Darin halten die Teilnehmer fest, dass eine Laufzeitverlängerung über den 31. Dezember hinaus „erneute Fragen der Sicherheit und der Sicherheitsüberprüfung“ aufwürfen.

Ein Weiterbetrieb sei daher „nur sinnvoll, wenn entweder die Prüftiefe der grundlegenden Sicherheitsanalyse verringert würde und/oder auf weitreichende Nachrüstungsmaßnahmen (…) verzichtet würde“. Allerdings würden die Atomkraftwerke „in einer Situation der Gasmangellage nur wenig Gas ersetzen“, heißt es weiter in dem Protokoll.

Foto: Umweltministerium (dts)

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