Der Städte- und Gemeindebund rechnet mit Blick auf das Infektionsschutzgesetz nicht damit, dass sich die Ausnahmen von der Maskenpflicht kontrollieren lassen. „Die Befreiung von der Maskenpflicht für Geimpfte oder Genesene ist im Alltag kaum wirksam zu kontrollieren und nur sehr schwer umzusetzen“, sagte Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Freitagausgaben).
„Gerade bei großen Menschenansammlungen wäre es ein kaum zu bewältigender Aufwand, im Einzelfall den Status zu kontrollieren und zu prüfen, ob der jeweilige Nachweis wirklich korrekt ist.“ Landsberg forderte Anpassungen: „Die jetzigen Planungen zur Aktualisierung des Infektionsschutzgesetzes benötigen insbesondere unter dem Aspekt der Vollzugsfähigkeit und der Bundeseinheitlichkeit noch Nachbesserungen.“ Weiter pochte der Verbandschef auf eine Einigung der Länder zu einheitlichen Leitplanken für die Bewertung des Infektionsgeschehens. „Bei den zusätzlich vorgesehenen Möglichkeiten der Länder sollte es zudem eine bundesweite Verständigung darüber geben, bei welcher Inzidenz und bei welcher Belastung des Gesundheitssystems, welche Maßnahmen ergriffen werden“, verlangte Landsberg. „Natürlich wird das von Region zu Region unterschiedlich sein, aber einheitliche Standards sind notwendig, damit die Menschen die Regelungen verstehen und sich dann auch daranhalten.“ Der Deutsche Landkreistag drängte derweil auf eine Überprüfung der geltenden Isolationspflicht. „Das Fortbestehen der obligatorischen Quarantäne sehen wir zumindest kritisch“, sagte Präsident Reinhard Sager dem RND. „Es bedarf in jedem Fall einer aktuellen fachlich fundierten Überprüfung, ob dies noch notwendig ist“, drängte er. „Diese zwingende Isolation auch ohne Krankheitssymptome führt bereits aktuell dazu, dass kritische Infrastrukturen wie Krankenhäuser unter erheblichem Personalmangel leiden.“
Foto: Menschen mit Maske (dts)