Niedersachsen lehnt eine dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer in der Gastronomie ab. Das geht aus einer Antwort des Finanzministeriums auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion im Landtag hervor, über die die „Neue Osnabrücker Zeitung“ (Donnerstagausgabe) berichtet.
Darin heißt es: „Es ist aus heutiger Sicht nicht zu erkennen, dass das vom Gesetzgeber verfolgte Ziel es erfordern würde, den ermäßigten Steuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen dauerhaft anzuwenden.“ Bisher gilt der reduzierte Steuersatz von sieben statt 19 Prozent für Speisen in der Gastronomie bis Ende 2022. Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hatte sich bereits im März für eine unbefristete Steuersenkung ausgesprochen, um die Folgen der Covid-19-Pandemie abzumildern. Für Niedersachsen kommt das offenbar nicht infrage.
Steuersenkungen im Bereich der Umsatzsteuer stellten „grundsätzlich keine geeignete Maßnahme dar, um die Wirtschaft zu unterstützen und die Folgen der Coronakrise auszugleichen“, schreibt das Finanzministerium von Minister Reinhold Hilbers (CDU) in seiner Antwort auf die FDP-Anfrage. Hinzu komme, dass der Staat keinen Einfluss darauf habe, ob die Gastronomiebetriebe eine solche Steuersenkung an ihre Gäste weiterreichen. Laut Ministerium ist das „keineswegs immer der Fall“. Eine Umsatzsteuerermäßigung aber, welche nicht an die Verbraucher weitergegeben werde, verfehle ihren eigentlichen Sinn und Zweck.
Die jährliche Belastung des Landeshaushalts gibt das Finanzministerium für den Fall einer dauerhaften Steuersenkung mit rund 155 Millionen Euro an. Die FDP wirft der Landesregierung in diesem Zusammenhang Unglaubwürdigkeit vor und verweist darauf, dass Hilbers` Parteifreund Bernd Althusmann, Wirtschaftsminister und CDU-Spitzenkandidat für die Landtagswahl am 9. Oktober, sich kürzlich für eine Beibehaltung des verringerten Steuersatzes ausgesprochen hat. Auf der CDU-Homepage wird Althusmann wie folgt zitiert: „Unsere Gastronomie und die Hotellerie haben in der Corona-Pandemie besonders gelitten und bedürfen immer noch der Unterstützung durch die Politik. Daher halte ich es für zwingend angebracht, den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen über den 31. Dezember 2022 dauerhaft fortgelten zu lassen.“
Es sei „besonders zynisch“, sagte FDP-Fraktionschef und -Spitzenkandidat Stefan Birkner, „dass die Landesregierung der Meinung ist, der verringerte Mehrwertsteuersatz sei kein Instrument, um die gebeutelte Gastronomiebranche zu stärken“. Das Gegenteil sei der Fall.
Foto: Gastronomie (dts)