Ein Gesetz zur Gensequenzierung aus der Ära von Ex-Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) stößt auf große Umsetzungsschwierigkeiten. Das berichtet der „Spiegel“ in seiner neuen Ausgabe.
In dem Modellprojekt ist geregelt, dass künftig jeder Kassenpatient mit einer seltenen Krankheit oder einem Krebsleiden Anspruch auf eine Gensequenzierung hat. Selbst Unikliniken könnten damit überfordert sein, da es ihnen an Personal und an Erfahrung mit den neuen Methoden fehlt.. „Da gibt es viele kleine Buden, die die geforderten Mindestmengen nicht bearbeiten können“, sagte Jörg Kriegsmann, Pathologe und Molekulardiagnostiker aus Trier dem „Spiegel“. Die Krankenkassen warnen vor hohen Kosten. Sie warnen davor, zu breite Genanalysen zu machen. „Wild herumsequenzieren bringt niemandem etwas“, sagte Wulf-Dietrich Leber, Abteilungsleiter Krankenhäuser beim Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung, dem „Spiegel“. Er fordert, dass nur jene Patienten genetisch untersucht werden, die nachgewiesenermaßen auch profitieren könnten. „Wir brauchen einen klaren Nutzennachweis, wie bei anderer Diagnostik auch.“ Für die Kassen könnte die neue Regelung teuer werden. Schätzungen gehen von jährlich mehreren Hundert Millionen Euro aus. Experten sehen in dem Modellprojekt einen Weg, Patienten ganz individuell behandeln zu können. Das Gesetz ist in seinen Details allerdings vage formuliert. Eigentlich sollte die Regelung ab 2023 gelten, nun verkündete Spahn-Nachfolger Karl Lauterbach (SPD) die Verschiebung um ein Jahr.
Foto: Krankenhausflur (dts)