Energiewirtschaft erwartet Gasumlage unter 5 Cent

Die Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft, Kerstin Andreae, rechnet nicht damit, dass die Höhe der Gasumlage am obersten Rand der vielgehandelten Skala zwischen 1,5 und 5 Cent pro Kilowattstunde liegen wird. „Ich gehe davon aus, dass die 5 Cent nicht erreicht werden“, sagte sie am Freitag RTL/ntv.

Die Umlage müsse so niedrig wie möglich sein, damit sie die Menschen nicht zu sehr belaste. Letztendlich hänge es sowohl davon ab, wie viel Gas fließe und aus alternativen Quellen bezogen werde als auch von der Menge der Ersatzbrennstoffe, die in den Markt kämen. Es sei geplant, dass die Umlage von Versorgern und Stadtwerken komplett an die Endkunden durchgereicht werde. „Das ist auch richtig so, denn das Stadtwerk würde ja sonst einfach auf diesen Kosten hängenbleiben.“

Es brauche allerdings unbedingt ein Entlastungspaket für die Bürger. Insgesamt hat sie den Kabinettsbeschluss zur Gasumlage gelobt. Es gebe zwar in der Umsetzung noch einiges nachzujustieren, im Grundsatz aber sei es gut, dass die Umlage komme. „Sie ist dazu da, um die Importeure zu stützen, also um Versorgungssicherheit in Deutschland auch weiterhin zu gewährleisten.“

Andreae sprach allerdings von einer „wirklich harten“ Maßnahme, die Bürger und Industrie sehr treffe. Gerade deshalb sei es wichtig, dass die Bundesregierung eine Regelung erarbeite, die alle Gasbezieher gleichermaßen einbeziehe. Die genaue Höhe der Umlage ist derzeit noch unbekannt und soll nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums am 15. August mitgeteilt werden. Habeck nannte zuletzt eine Spanne von 1,5 bis 5 Cent pro Kilowattstunde, was aber vollkommen unverbindlich ist.

Sie könnte auch weitaus höher ausfallen. Strittig ist zudem, ob auch noch Mehrwertsteuer obendrauf kommt – aus den hypothetischen fünf Cent würden dann schon fast sechs. Und schließlich kann auch niemand ausschließen, dass die ganze Maßnahme vor Gericht landet, bis hin zu einer Verfassungsklage. Der Staatsrechtler Hanno Kube hatte bereits zu Beginn der Woche der dts Nachrichtenagentur gesagt, die Gasumlage werfe nicht nur ökonomisch, sondern auch rechtlich schwierige Fragen auf.

„Einerseits haben die Kunden privatrechtliche Lieferverträge abgeschlossen, auf die sie sich grundsätzlich verlassen können sollten, andererseits können staatliche Markteingriffe aus übergeordneten Gründen erforderlich sein, hier zur Unterstützung der systemrelevanten Unternehmen.“ Die Frage einer möglichen Verfassungswidrigkeit ließ er ausdrücklich offen. Genauer zu prüfen bleibe aber, wer die Solidarleistung richtigerweise erbringen müsse – der Kreis der Gaskunden oder aber die Gemeinschaft der Steuerzahler.

Foto: Gas-Zähler (dts)

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