Wirtschaftsminister fordert Kraftwerksbetreiber zu Bevorratung auf

Berlin – Vor dem Hintergrund ausbleibender Gaslieferungen aus Russland hat das Bundeswirtschaftsministerium die Betreiber von Reservekraftwerken, die mit Kohle- und Öl befeuert werden, dazu aufgefordert, sich auf ein baldiges und dauerhaftes Hochfahren der Stromerzeugung vorzubereiten. Das berichten die Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ unter Berufung auf ein Schreiben von Wirtschaftsstaatssekretär Patrick Graichen an die Kraftwerksbetreiber.

„Ich möchte Sie mit diesem Brief bereits heute nachdrücklich darum bitten, dass Sie Ihre Anlagen für einen Dauerbetrieb am Strommarkt betriebsbereit machen, beziehungsweise halten, und insbesondere eine dafür ausreichende Versorgung mit Brennstoffen, das heißt Steinkohle und Mineralöl, sicherstellen“, schreibt Graichen in seiner auf den 21. Juni datierten Nachricht. „Es ist – denke ich – unser gemeinsames Interesse, dass dann zügig Anlagen in den Markt zurückkehren oder statt einer Stilllegung im Markt verbleiben“, heißt es weiter. Bei Problemen werde man helfen, so Graichen. „Sofern Sie dafür noch wesentliche Hemmnisse sehen, geben Sie mir bitte einen Hinweis zu Ihrem konkreten Anliegen.“ Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) will den Einsatz von Gas bei der Stromerzeugung massiv zurückfahren, damit mehr Gas für den Winter eingespeichert werden kann. Er hat dafür ein eigenes Gesetz auf den Weg gebracht, das am 8. Juli im Bundesrat behandelt werden und danach unmittelbar in Kraft treten soll. „Zu dem Gesetzentwurf finden parallel noch Gespräche mit der EU-Kommission statt, die wir aber ebenfalls bis Anfang Juli abschließen werden“, schreibt Graichen. Die Zeit dränge, heißt es in dem Brief. „Vor dem Hintergrund der aktuellen Situation – insbesondere der Reduktion der Gaslieferungen durch die North-Stream-I-Pipeline um 60 Prozent – gehe ich davon aus, dass ein Abruf der Anlagen unmittelbar nach dem Inkrafttreten des Gesetzes erfolgen wird“, heißt es in dem Schreiben. Das so genannte „Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz“ sieht eine Gasersatz-Reserve bis zum 31. März 2024 vor. Dafür werden Kraftwerke, die bereits heute als Reserve dem Stromsystem zur Verfügung stehen, ertüchtigt, um kurzfristig an den Markt zurückkehren zu können. Gleichzeitig sollen Kohlekraftwerke, die wegen des Kohleausstiegs für die Stilllegung vorgesehen waren, zusätzlich in die Reserve gehen. Sie werden dort betriebsbereit gehalten und müssen bei Abruf aus der Reserve für den Strommarkt einsetzbar sein.

Foto: Tanklager (dts)

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