Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat Medienberichten widersprochen, wonach ein geplanter Gesetzentwurf aus seinem Haus die ethisch brisante Ex-Post-Triage enthalten soll.
„Ex-Post-Triage ist ethisch nicht vertretbar und weder Ärzten, Patienten noch Angehörigen zuzumuten“, sagte er am Montag. „Deshalb werden wir es auch nicht erlauben.“
Und selbst die Triage im Vorfeld einer Behandlung sollte nur unter hohen Auflagen möglich sein. Aufgrund eines Verfassungsgerichtsurteils müsse man den Graubereich von medizinischen Entscheidungen in der Pandemie allerdings ausleuchten. „Einen entsprechenden Gesetzentwurf legen wir in Kürze vor“, so Lauterbach.
Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Behinderte sollen demnach im Fall einer pandemiebedingten Triage vor Diskriminierung geschützt werden. Geregelt werden soll damit, dass nur aufgrund der aktuellen und kurzfristigen Überlebenswahrscheinlichkeit der betroffenen Patienten Triage-Entscheidungen in einer Pandemie getroffen werden.
Unterschieden wird dabei prinzipiell die Ex-Ante- und die Ex-Post-Triage. Ex-Ante-Triage bedeutet, dass vorab entschieden wird, wer behandelt wird. Ex-Post-Triage bedeutet, dass die Behandlung eines Patienten mit geringer Überlebenswahrscheinlichkeit abgebrochen wird, um einen Patienten mit besserer Prognose versorgen zu können.
Ende der vergangenen Woche hatten noch mehrere Medien berichtet, dass Ex-Post-Triage nach dem geplanten Gesetzesvorschlag zulässig sein soll, wenn drei intensivmedizinisch erfahrene Fachärzte die Entscheidung einvernehmlich treffen.