Bochum – Rechtsexperten der Ruhr-Universität Bochum haben die juristischen Vorbehalte der Bundesregierung gegen einen Weiterbetrieb der letzten sechs deutschen Kernkraftwerke als „wenig überzeugend“ zurückgewiesen. Eine weitere Nutzung der drei zum 31. Dezember 2021 abgeschalteten und der drei zur Abschaltung anstehenden Kernkraftwerke sei „von Rechts wegen zulässig und rechtssicher regelbar“, so ihr Urteil in einer gutachterlichen Stellungnahme, die das Institut für Berg- und Energierecht im Auftrag des Wirtschaftsrates der CDU erstellt hat.
Die „Welt am Sonntag“ berichtet darüber. Für einen Weiterbetrieb bedürfe es „weder der Erteilung von Neugenehmigungen noch der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung“, heißt es darin. Die Professoren Johann-Christian Pielow und Tobias Leidinger widersprechen damit den Einschätzungen des Bundeswirtschafts- und des Umweltministeriums. In einem „Prüfvermerk“ waren die von Robert Habeck und Steffi Lemke (beide Grüne) geführten Häuser zu der Auffassung gelangt, dass das Wiederanfahren der drei zuletzt abgeschalteten Meiler wegen der „genehmigungsrechtlichen Situation (erloschene Betriebserlaubnis) nicht in Betracht“ komme.
Ein Weiterbetrieb der drei noch laufenden Anlagen käme demnach einer „Neugenehmigung“ gleich. Anders als von den Ministerien dargestellt sei nach dem Atomgesetz allerdings „nicht die Betriebsgenehmigung, sondern lediglich das Recht zum Leistungsbetrieb“ erloschen, erklären die Professoren. Ein Kraftwerk verfüge damit weiterhin „über eine bestandskräftige, vollziehbare und seinen Betrieb rechtfertigende Legitimation“. Auch sei eine „Neuerteilung von Genehmigungen nicht erforderlich, weil ihre Genehmigungen aktuell uneingeschränkt bestehen“.
Anders als behauptet sei zudem der sogenannte EPR-Standard nicht Maßstab für die Bewertung der Sicherheit von Kernkraftwerken. Fazit: Mit „überschaubarem Regelungsaufwand“ könnten die AKW weiterbetrieben werden.
Foto: Atomkraftwerk (dts)