Boris Becker muss mindestens 30 Monate wegen Insolvenzverschleppung absitzen. Der ehemalige Tennisstar wurde wenige Wochen nach seiner Inhaftierung in ein anderes Gefängnis verlegt, vielleicht zu seinen Gunsten.
Drei Wochen nach seiner Einlieferung ins Gefängnis wurde der ehemalige Tennisspieler Boris Becker in ein anderes Gefängnis im Vereinigten Königreich verlegt. Das bestätigte sein Anwalt gegenüber RTL. Kurz nachdem er wegen Insolvenzverschleppung für schuldig befunden worden war, wurde der 54 -Jährige im Wandsworth-Gefängnis in London inhaftiert, wo er jetzt im Männergefängnis Huntercombe in Nuffield, England, umgesiedelt wurde.
Mit der Verlegung dürfte die Haftqualität für Becker steigen. In Großbritannien gibt es vier Kategorien (A, B, C, D) mit unterschiedlichen Sicherheitsstufen. Die höchsten Sicherheitsstufen finden sich in Klasse-A-Gefängnissen, in denen die gefährlichsten Kriminellen untergebracht sind. Kategorie D bezieht sich auf offene Vollzugsanstalten, die eine vorübergehende Entlassung ermöglichen. Becker wurde von Wandsworth mit einem Level B nach Huntercombe, was ein Jugendgefängnis bis 2010 war verlegt. Im Oktober 2010 wurde es als Klasse-C-Gefängnis für bis zu 400 erwachsene Männer wiedereröffnet.
Nach Angaben der britischen Regierung ist es ausschließlich für ausländische Männer. Den Gefangenen muss auch die Möglichkeit gegeben werden, ihr Studium fortzusetzen und Sport zu treiben.
Beckers Anwalt beschrieb die Situation in Wandsworth vor einigen Tagen als unangenehm, „aber Boris nimmt es in Kauf“. Sein Mandant sei ein „Kampfsportler“: „Er ist auch in dieser Situation“. Becker gehe es den Umständen entsprechend gut, „sicher nicht hervorragend“, so der Anwalt. Es stimmt auch nicht, dass der ehemalige Tennisstar in den Annehmlichkeiten eines Gefängnisses bekommen würde. Er wurde in demselben Flügel des Gefängnisses untergebracht, in dem er ursprünglich gewesen war.
Boris Becker wurde am 29. April von einem Londoner Gericht wegen Insolvenz zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt, die er unmittelbar nach der Urteilsverkündung verbüßen muss. Er muss mindestens die Hälfte der 30 Monate absitzen. Gegen den Schuldspruch kann jedoch noch Berufung eingelegt werden.