Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung erwartet für das laufende Jahr kein Wachstum der Wirtschaft. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) werde 2025 stagnieren, heißt es im Frühjahrsgutachten der Wirtschaftsweisen, welches am Mittwoch in Berlin vorgestellt wurde. Im Jahr 2026 soll es demnach um 1,0 Prozent steigen.
„Die deutsche Wirtschaft wird in nächster Zeit maßgeblich von zwei Faktoren beeinflusst: der US-amerikanischen Zollpolitik und dem Finanzpaket“, sagte Monika Schnitzer, Vorsitzende des Sachverständigenrates Wirtschaft. Die US-Zollpolitik belaste die ohnehin schwache deutsche Exportwirtschaft zusätzlich. Die deutschen Exporte dürften mit den sprunghaft und unberechenbar steigenden Zöllen noch weiter zurückgehen. Ab dem Jahr 2026 werden die durch das Finanzpaket bereitgestellten Mittel positive Impulse für Bau- und Ausrüstungsinvestitionen sowie den Staatskonsum setzen. Der private Konsum dürfte im Vergleich zu 2025 etwas stärker wachsen, da die verfügbaren Einkommen preisbereinigt stärker zunehmen.
Die Verbraucherpreisinflation dürfte dem Gremium zufolge im Jahr 2025 durchschnittlich 2,1 Prozent betragen und im Jahr 2026 auf 2,0 Prozent leicht zurückgehen. „Die Märkte erwarten zwar Zinssenkungen, allerdings ist die Preisentwicklung aktuell besonders unsicher“, so die Wirtschaftsweise Veronika Grimm. „So ist etwa ungewiss, ob die aktuellen Handelskonflikte die Inflation antreiben oder dämpfen. Auch eine expansive Fiskalpolitik in Deutschland könnte die Inflationserwartungen erhöhen und damit eine straffere Geldpolitik der EZB begünstigen.“
Die Wirtschaftsweisen forderten die Politik auf, den Abbau von Bürokratie in Deutschland zu beschleunigen. Trotz zahlreicher politischer Initiativen seien die Belastungen der Unternehmen mit Bürokratiekosten bisher nicht spürbar zurückgegangen, hieß es. Für einen wirksamen Bürokratieabbau seien systematische Anpassungen notwendig, die Unternehmen in großer Breite entlasten.
Dafür sollten den Ökonomen zufolge verschiedene Prozesse gleichzeitig angestoßen werden: Abbau und (Teil-)Automatisierung von Informationspflichten, Beschleunigung von Antrags- und Genehmigungsverfahren, Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung sowie der Aufbau eines bundesweit einheitlichen E-Government-Portals. Neue Regelungen sollten „wirksam, nutzerfreundlich und vollzugstauglich“ sein, damit sie nicht zu zusätzlicher ineffizienter Bürokratie führen, so das Gremium.