Bayern

Bayerns Verfassungsschutzgesetz teils verfassungswidrig

Bayerns Verfassungsschutzgesetz teils verfassungswidrig. Das Gesetz trat am 1. August 2016 in Kraft. Egal ob Überwachungen von Wohnungen, Handyortungen, mehrtägige Beobachtungen von Personen oder etwa die verdeckte Onlinedurchsuchung von Computern mit sogenannten Staatstrojanern. Nun beendet das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe diese Befugnisse, da Sie gegen die Verfassung Deutschlands verstoßen. Nun hat Bayern Zeit bis Juli 2023 Ihr Gesetz zu überarbeiten, solange ist das geltende Gesetz außer Kraft und nur mit Einschränkungen umsetzbar.

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