Verbraucherschützer fordern eine Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes, um Kunden besser vor untergeschobenen Stromverträgen per Telefon zu schützen. “Untergeschobene Verträge gehören jedes Jahr zu den Top-Beschwerdegründen bei den Verbraucherzentralen”, sagte die Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV), Ramona Pop, der Funke-Mediengruppe (Sonntagausgaben).
“Es braucht klare Regeln für Unternehmen, damit Verbraucherinnen und Verbraucher vor unfairen Geschäftspraktiken und Manipulation gut geschützt sind – gerade in Krisenzeiten.” Mehr als 2.200 Beschwerden über solche untergeschobenen Stromverträge seien allein zwischen Oktober 2022 und März 2023 bei den Verbraucherzentralen eingegangen. Damit war die Anzahl der Beschwerden während der Energiepreiskrise besonders hoch, so der VZBV.
Konkret fordert der VZBV: Wenn ein Vertragswechsel beispielsweise über Vermittlungsportale wie Check24 oder Verivox erfolge, sollte eine Pflicht für eine Vollmacht in Textform eingeführt werden. Liegt eine solche Vollmacht nicht vor, müsse der bisherige Anbieter den Vertragswechsel ablehnen. Verbraucher sollten zudem ein Rückkehrrecht in den vorherigen Liefervertrag bekommen, wenn der Vertragswechsel nicht von Verbraucherseite initiiert wurde, forderte Pop.
Wenn der bisherige Anbieter das Vorliegen einer Kündigungsvollmacht nicht überprüft hat, müssten die Kunden in den alten Vertrag zurückkehren können. Grundsätzlich sollte kein Anbieterwechsel eingeleitet werden können, ohne dass Verbraucher diesem aktiv zugestimmt haben.
Foto: Licht in Wohnungen (Archiv) [dts]