Katar

Verhandlungen mit Katar über LNG-Lieferung wenig konkret

Verhandlungen mit Katar über LNG-Lieferung wenig konkret. Die im Rahmen des Besuchs von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) im März in Katar vereinbarte „Energiepartnerschaft“ ist offenbar zunächst wenig konkret.

Die Absprache beinhalte keine „Deals“, sondern schaffe lediglich „die Grundlage und den Rahmen für die Zusammenarbeit, u. a. in Form von Arbeitsgruppen, in denen deutsche und katarische Unternehmen in gemeinsame Verhandlungen treten können“, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion. Die Abgeordneten wollten unter anderem wissen, ob sich die Bundesregierung eine Positionierung erarbeitet habe zu der Aussage des katarischen Ministers und CEO des staatlichen Konzerns Qatar Energy, Saad Sherida AlKaabi, welcher einem Bericht der „Welt“ zufolge in Widerspruch zur Aussage Habecks eine geschlossene, langfristige Energiepartnerschaft zwischen Deutschland und Katar in Abrede stelle: „Die Frage, ob es einen solchen Deal gebe, beantwortet er klar mit: `Nein`“, hieß es darin.

Die Bundesregierung schreibt nun dazu, die Energiepartnerschaft mit Katar ziele auf eine Zusammenarbeit in den Bereichen Ausbau erneuerbarer Energien, Energieeffizienz, LNG-Handel, Strommarktentwicklung, Netzausbau und Interkonnektoren und Produktion und Handel von grünem Wasserstoff ab. Dazu werde im „Nachgang der Gespräche eine Kooperationsvereinbarung erarbeitet“. Die Partnerschaft bilde den „Rahmen, in dem deutsche Unternehmen mit katarischen Unternehmen unter anderem in Verhandlungen für zukünftige Lieferungen von LNG nach Deutschland treten können“.

Für die deutsche Industrie und den Wirtschaftsstandort Deutschland könnten im Rahmen der Partnerschaft entstehende Liefervereinbarungen zur Deckung des Gasbedarfs sowie zur langfristigen klimafreundlichen Energieversorgung der deutschen Industrie durch zukünftige Importe von grünem Wasserstoff- und Wasserstoffderivaten beitragen. Wann und ob es konkrete Vereinbarungen gibt, geht aus der Antwort der Bundesregierung nicht hervor.

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