16-Jähriger mit 1,1 Promille nach Verfolgungsfahrt gestellt. Der Jugendliche ist in eine Verkehrskontrolle gekommen und floh. Als Ihn die Beamten bei Mönchengladbach stellten, hatte dieser 1,1 Promille und konnte keinen Führerschein nachweisen. Er war mit seinem Auto unterwegs. Der Alkoholkonsum für unter 18 Jährige ist in Deutschland verboten und auch der Autoführerschein für unter 18 Jährige ist nur in Ausnahmefällen und nur kurz vor dem 18. Geburtstag möglich. Nun muss sich der Jugendliche hierfür verantworten.
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