Gefälschte Covid-Impfpässe durch Gesetzeslücke straffrei

Impfung

Der stetige Druck der (indirekten) Impfpflicht und des Gesundheitspasses, wie in 1933, sorgt nicht bei jedem für einen ordentlichen Stich in die Wehen. Warum gefälschte Impfpässe aktuell nicht einmal strafrechtlich verfolgt werden können, erklären wir Ihnen in diesem Bericht.

Vorab: Eine Impfpassfälschung ist im aktuellen Zeitraum nicht einmal schwierig. Die Wege, der gelben unausgefüllten Impfpässe in physischer Form sind überall erhältlich, z.B. bei Amazon. Dort ist es u.A. sogar ein Topseller in Europa. Für rund 3 Euro pro Stück sind diese legal erwerbbar. Das wichtigste fehlt jedoch: Der Stempel und die Unterschrift des Arztes. Um diese zu bekommen, greifen viele Impfgegner auf das Darknet oder sogar öffentlich auf den Messenger-Dienst “Telegram” zu. Ab diesem Punkt beginnt erst die Fälschung.

Nicht zu erkennen

Die Betrüger, die für einen offiziellen Impfstatus sorgen gehen dabei professionell vor und lassen es bei Kontrollen nicht erkennen, ob dieser nun echt oder gefälscht ist. Zu Beginn der Pandemie wurden viele Impfpässe über Social-Media geteilt. Dadurch war es den Fälschern möglich, Sicherheitsmerkmale wie Chargennummer, Struktur und Aussehen zu kopieren und dieses Konzept zu übernehmen. Aber nicht nur das: Die Fälschungen werden sogar immer besser, teilweise sogar mit einer digitalen Signatur (QR-Code als digitales Impfzertifikat).

Jetzt wird es “tricky”

Eine Strafverfolgung sei auch dann erst möglich, sofern ein Apotheker oder Arzt von seiner Schweigepflicht entbunden wird und dann bei der Polizei angezeigt wird. Zudem fehle eine bundesweite Datenbank für legal eingetragene Impfungen von echten Ärzten. Aus diesem Grund gehe die Staatsanwaltschaft nunmehr vermehrt auf die Fälscher an sich vor.

Im aktuellen Gesetzesauszug wird zwar versucht gegen Impffälschungen vorzugehen. Jedoch könnte der Paragraf §22, sowie §75a keine Gefahr für Besitzer darstellen, denn sie gelte für diese nicht. In diesen Gesetzen werde ausschließlich Arzt und Apotheker erwähnt. Das wurde anscheinend von der Politik übersehen. Denn somit können Besitzer des gefälschten Impfpasses erst gar nicht zur Rechenschaft gezogen werden. So die Informationen des Kölner Rechtsanwalts Christian Solmecke. Die Lücke entsteht durch eine nicht mehr zeitgemäße Gesetzeslage, die noch aus 1871 und 1975 stammen.

Es bleibt offen

Somit bleibt nur noch die moralische Frage der gefälschten Impfpässe. Legal ist es bis zum heutigen Zeitraum für “normale” Menschen aber schon.

Die Regierung kündigt zwar Änderungen an, wann diese stattfinden bleibt aber noch abzuwarten. Eine Strafe von 600 Euro musste im Oktober diesen Jahres ein junger Manns aus Niedersachsen zahlen, da er Fahrer eines Krankentransportes sei und somit dem Gesetz entsprach.

Wer also auf die Idee kommt oder kam, seinen Impfausweis zu fälschen, “spielt natürlich auch mit dem Schutz anderer Menschen”, so Regierungssprecher Steffen Seibert.

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