Die Bundesregierung will Proteste gegen Schwangerschaftsabbrüche vor Beratungsstellen und Praxen verbieten. Bundesjustiz- und Bundesfamilienministerium hätten sich nach langem Ringen auf einen Gesetzentwurf geeinigt, der diese sogenannte Gehsteigbelästigung verbieten soll, berichtet der „Spiegel“.
Eigentlich sollte der bereits vergangenes Jahr vorliegen, allerdings fiel es den Ministerien offenbar schwer festzulegen, was gewichtiger ist – das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Schwangeren oder die Meinungsfreiheit der Demonstranten. Nun sollen die Länder verpflichtet werden, einen ungehinderten Zugang zu den Beratungsstellen zu gewährleisten. Nach dem Gesetzentwurf dürfen künftig keine Hindernisse vor einer Beratungsstelle oder Praxis errichtet werden. Schwangere dürfen in Hör- und Sichtweite nicht gegen ihren Willen angesprochen, bedrängt oder eingeschüchtert werden. Verboten werden soll auch, Darstellungen zu Schwangerschaft und Schwangerschaftsabbruch zu verteilen, die unwahr sind oder auf eine starke emotionale Beunruhigung der Schwangeren abzielen. Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. „Es kann nicht sein, dass eine Frau, die vor einer höchstpersönlichen Entscheidung steht, möglicherweise der schwersten ihres Lebens, bedrängt, eingeschüchtert oder mit emotionalisierenden Bildern konfrontiert wird“, sagte Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne). Bei solchen Belästigungen finde „die Meinungsfreiheit von sogenannten Lebensschützern ihre Grenze“. Paus möchte das Gesetzgebungsvorhaben „zügig abschließen“.
Foto: Behandlungszimmer beim Arzt (Archiv) [dts]