Der Bundestag hat das sogenannte Wärmeplanungsgesetz auf den Weg gebracht, mit dem alle Kommunen zur Erstellung von Wärmeplänen verpflichtet werden. Der Entwurf wurde am Freitag mit den Stimmen der Ampelkoalition beschlossen.
Die Opposition stimmte geschlossen dagegen. In den Wärmeplänen sollen die Kommunen angeben, in welchen Straßen eine Fernwärmeversorgung geplant ist, wo Nahwärme beispielsweise über Biomasse verfügbar sein wird oder wo ein Wasserstoffnetz aufgebaut werden soll. Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen bis spätestens 30. Juni 2026 Wärmepläne erstellen, für Gemeindegebiete mit weniger als 100.000 Einwohnern gilt der 30. Juni 2028 als Stichtag. Für kleinere Gemeinden unter 10.000 Einwohner können die Länder ein vereinfachtes Verfahren beschließen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) begrüßte das neue Wärmeplanungsgesetz als einen „wichtigen Schritt zur Erhöhung des Anteils fossilfrei erzeugter Wärme“. Mehr Wärmenetze dürfe es aber nur bei Verbesserung des Verbraucherschutzes geben, sagte Thomas Engelke, Leiter Energie und Bauen beim (VZBV), am Freitag. „Gut ist daher, dass die Bundesregierung im Gesetz einen Kostenvergleich von Wärmenetzen mit anderen Heizungsoptionen festgeschrieben hat.“ Aktuell gebe es große Preisunterschiede zwischen verschiedenen Wärmenetzen für die privaten Haushalte. Damit Verbraucher eine gut informierte Entscheidung treffen könnten, ob sich ein Fernwärme-Angebot für sie lohne, brauche es ein „Mindestmaß an Transparenz“ im Markt: „Deshalb sollten alle von den Versorgern erfassten verbraucherrelevanten Daten gebündelt und in einer öffentlich einsehbaren, deutschlandweiten Datenbank und Wärmenetzkarte veröffentlicht werden“, so Engelke.
Foto: Fernwärme-Anschluss (Archiv) [dts]