Innenministerium arbeitet an Diversitätsstrategie

Das Bundesinnenministerium arbeitet derzeit an einem Entwurf eines „Bundespartizipationsgesetzes“. Das berichtet die „Welt am Sonntag“.

Auf die Umsetzung des Vorhabens hatten sich SPD, Grüne und FDP im Koalitionsvertrag geeinigt, um für „mehr Repräsentanz und Teilhabe“ zu sorgen. Bereits im Jahr 2022 trafen sich Abteilungsleiter aus dem Innenministerium zweimal mit Beamten aus dem Ressort der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Reem Alabali-Radovan (SPD), um den Rahmen für die Gesetzesinitiative abzustecken. Jedoch konnte nach Informationen dieser Zeitung bislang keine Übereinkunft über die Details des geplanten Gesetzes erzielt werden. Das Bundesinnenministerium macht sich innerhalb der Bundesregierung für eine „schlanke Lösung“ stark. Demnach soll das Gesetz auf die Bundesverwaltung beschränkt bleiben. Für diese soll eine verpflichtende „Diversitätsstrategie“ entworfen werden. Das Ziel dabei wäre die Erhöhung des Anteils von Menschen mit Migrationshintergrund im öffentlichen Dienst. Migrantenverbände und die „Bundeskonferenz der Migrant*innenorganisationen“ (BKMO) setzen sich für ein umfassenderes Gesetz ein. Unter anderem fordern sie, die Förderung von Integration im Grundgesetz zu verankern und eine Quote für Menschen mit „Migrationsgeschichte“ in der Bundesverwaltung. Aus der FDP und der Union gibt es an derartigen Überlegungen Kritik. „Eine Migrationsquote ist nicht zielführend“, sagte dazu FDP-Generalsekretär Bijan Djir-Sarai. „Die Eignung und das Leistungsprinzip müssen im Mittelpunkt stehen.“

Auch in der Union gibt es Kritik. „Vielfalt ist kein Selbstzweck“, sagte Alexander Throm, innenpolitischer Sprecher der Fraktion. „Bei der Auswahl der Beschäftigten in Behörden sind Eignung, Leistung und Motivation entscheidend.“ Völlig unmaßgeblich sei, ob jemand einen Migrationshintergrund habe.

Eine „Migrantenquote“ im öffentlichen Dienst lehne er strikt ab. „Denn diese würde nur Unfrieden bringen und Menschen ohne Migrationshintergrund grundlos benachteiligen.“ Auf Anfrage der „Welt am Sonntag“ erklärte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums, die Abstimmung zu konkreten Inhalten des Referentenentwurfs finde zunächst innerhalb der Bundesregierung statt.

Foto: Bundesinnenministerium (Archiv) [dts]

 

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