Die Organisation Reporter ohne Grenzen (RSF) kritisiert den jüngsten Entwurf zur Änderung des BND-Gesetzes und bemängelt eine knappe Frist zur Stellungnahme. „Der Gesetzgeber scheint an einer ernsthaft-demokratischen Verbändebeteiligung bei der Reform von Sicherheitsgesetzen kaum Interesse zu haben“, sagte Helene Hahn, Referentin für Internetfreiheit bei Reporter ohne Grenzen am Dienstag.
Bereits eine erste Prüfung der angestrebten Änderungen befördere Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Neuregelungen. Der Gesetzgeber verpasse eine Chance für eine „längst überfällige und ganzheitliche Reform“ des BND-Gesetztes, so Hahn. „Das Vorgehen des Bundeskanzleramts enttäuscht und verstärkt den Rückwärtstrend bei der Stellungnahmefrist.“ Lediglich 24 Stunden habe man Zeit für die Kommentierung eines 88-seitigen Referentenentwurfes, der zudem kaum in der Öffentlichkeit angekommen sei, so Hahn. „Es scheint, als operiere nicht nur der BND im Geheimen, sondern nun auch das Bundeskanzleramt bei Gesetzesentwürfen.“ Das Bundeskanzleramt will mit einer Änderung des BND-Gesetzes Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Einschränkung der Übermittlung personenbezogener Daten durch Nachrichtendienste an Polizeien und Staatsanwaltschaften umsetzen. Eine Änderung des BND-Gesetzes war durch einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 28. September 2022 notwendig geworden. Die Karlsruher Richter hatten unter anderem die Regelungen zur Übermittlung von Hinweisen des Verfassungsschutzes an Polizeien und Staatsanwaltschaften als zu weitreichend und mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt.
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