Der Vorstoß aus dem Bundesinnenministerin unter Leitung von Nancy Faeser (SPD), nicht straftätig gewordene Menschen für die Delikte von Verwandten auszuweisen, soll nicht für die italienische Mafia gelten. Der Grund: Deren Mitglieder stammten aus einem EU-Land.
Das teilte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Donnerstagausgabe) mit. Das Aufenthaltsrecht von EU-Bürgern in Deutschland sei „seit Jahrzehnten einheitlich durch das Recht der EU geregelt“. Die Initiative des Bundesinnenministeriums betreffe daher auch nicht diesen Regelungsbereich. Zwar könne das Aufenthaltsrecht von EU-Bürgern in Deutschland im Rahmen einer „Verlustfeststellung“ beendet werden, sagte der Sprecher. Voraussetzung sei jedoch eine „tatsächliche, gegenwärtige und erhebliche Gefahr, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt, also Leib, Leben, Freiheit, Eigentum, Vermögen und andere Schutzgüter“. Bei einem Daueraufenthaltsrecht, das spätestens nach fünf Jahren Aufenthalt entstehe, sei eine solche Verlustfeststellung zudem nur aus schwerwiegenden Gründen der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit zulässig. Die Schwere der Beeinträchtigung müsse über das „normale“ Maß hinausgehen. So müsse der Betroffene rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt worden sein. Bei Vorliegen eines mindestens zehnjährigen Aufenthalts und bei Minderjährigen sei „die Schwelle nochmals angehoben“, sagte der Sprecher des Innenministeriums.
Foto: Bundesinnenministerium (Archiv) [dts]