Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) und Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) haben ihren Konflikt über die von Buschmann geplante Halbierung von Ersatzfreiheitsstrafen beigelegt. „Wir haben uns beim Thema Ersatzfreiheitsstrafen mittlerweile geeinigt“, sagte er dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“.
„Mit dem Gesetzentwurf aus unserem Haus wollen wir die Ersatzfreiheitsstrafe halbieren. Für Geldstrafen von 20 Tagessätzen würde es noch halb so viele Tage Haft geben, im vorliegenden Fall also zehn. Dabei bleibt es auch.“ Die Sorge des Bundesinnenministeriums, dass von der Reform gewalttätige Partner profitieren könnten und die Zahlungsbereitschaft der zu einer Geldstrafe Verurteilten insgesamt nachlassen werde, sei angesichts vorliegender Statistiken „eher fern“, sagte der FDP-Politiker.
„Denn fast 90 Prozent derer, die Ersatzfreiheitsstrafen verbüßen müssen, haben gar keine festen Partnerschaften. Körperverletzungsdelikte spielen in diesem Bereich kaum eine Rolle.“ Mit einer nachlassenden Zahlungsbereitschaft sei ebenfalls nicht zu rechnen. Er fügte hinzu: „Wir werden aber eine Evaluationsklausel aufnehmen und dann also später prüfen, ob sich die Zahlungsbereitschaft anders als erwartet entwickelt hat. Sollte es die von Frau Faeser befürchtete Entwicklung wider Erwarten doch geben, wäre gegebenenfalls nachzusteuern. Das scheint mir ein vernünftiger Kompromiss zu sein, der der Sache gerecht wird und die Resozialisierung der Betroffenen nach vorne rückt.“
Buschmann geht nach eigenen Worten davon aus, „dass der Gesetzentwurf sehr bald ins Kabinett geht. Nach vielen vergeblichen Anläufen zu dieser wichtigen Reform stehen wir nun vor dem Durchbruch.“
Eine schnelle Beschlussfassung im Bundestag sei das Ziel. Der Justizminister hatte den Gesetzentwurf in die Ressortabstimmung gegeben. Doch die Innenministerin wollte ihn nicht mittragen. Da sie ihren Widerstand aufgibt, steht der Billigung im Kabinett und der anschließenden Beratung im Bundestag nichts mehr im Wege.
Betroffen wären Tausende Menschen, die ihre Geldstrafen nicht zahlen, überwiegend weil sie es nicht können, und deshalb vorübergehend ins Gefängnis gehen. Nach Angaben des Bundesamtes für Justiz waren dies allein am Stichtag 30. Juni 2022 insgesamt 4.411 Frauen und Männer.
Foto: Gefängnis [dts]