FDP-Fraktionsvize Konstantin Kuhle will bei der anstehenden Novelle des Bundespolizeigesetzes mehr Kompetenzen für die Bundespolizei bei künftigen Abschiebungen erreichen. „Oftmals scheitern Abschiebungen an den unterschiedlichen Zuständigkeiten von Bund und Ländern und an den vielen Schnittstellen unterschiedlicher Behörden“, sagte Kuhle dem „Spiegel“.
Wenn die Bundespolizei in ihrem eigenen Zuständigkeitsbereich, etwa an Bahnhöfen, den unrechtmäßigen Aufenthalt einer Person feststelle, dann sollte sie auch für die Rückführung zuständig sein. Die Bundespolizei verfüge über viel Erfahrung bei der Rückführung von Menschen in ihre Heimatländer, so Kuhle. Die Novelle des Bundespolizeigesetzes sei daher auch ein Anlass, über eine „stärkere Rolle des Bundes bei der Durchsetzung der Ausreisepflicht von Menschen ohne Bleiberecht“ zu sprechen. „Angesichts der hohen Zahlen an Asylanträgen und der enormen Belastung für die Kommunen bei der Unterbringung von Schutzsuchenden müssen Bund und Länder ihre Bemühungen intensivieren, den Aufenthalt von Menschen ohne Bleiberecht zu beenden“, sagte Kuhle. Das Bundespolizeigesetz besteht in seinen wesentlichen Teilen seit 1994. Zuletzt scheiterte die Große Koalition mit einer Novelle im Juli 2021 im Bundesrat. Die seit Dezember 2021 regierende Ampelkoalition aus SPD, FDP und Grünen will einen neuen Anlauf unternehmen. Nach Informationen des „Spiegel“ wird in der Koalition in Kürze – womöglich schon kommende Woche – mit einem Referentenentwurf des zuständigen Bundesinnenministeriums zum Bundespolizeigesetz gerechnet.
Foto: Bundespolizei [dts]